Das Bundespatentgericht bestätigt, dass die Begriffe „WM 2010“ und „EM 2012“ nicht als Marke eingetragen werden können.
Ferrero und die FIFA liefern sich weiterhin Schlachten um Markenrechte im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft. Vorsorglich hatte der Schokoladenhersteller Ferrero bereits im Sommer 2003 die Wortmarken „WM 2010“ und „EM 2012“ zur Eintragung für u. a. Schokoladenprodukte im Register des Deutschen Patent- und Markenamts angemeldet. Das Amt lehnte die Eintragung der Marken ab, weil diese Begriffe nicht schutzfähig seien. Hiergegen hat sich Ferrero erfolglos an das Bundespatentgericht gewandt. Das Gericht schließt sich der Auffassung des Amtes an. Die Bezeichnungen würden vom Verkehr lediglich als Hinweis auf die Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2010 (Beschluss vom 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/09) sowie die Fußballeuropameisterschaft im Jahre 2012 (Beschluss vom 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 35/09) verstanden. Nicht dagegen sehe der Verkehr die Bezeichnungen als Hinweis auf einen bestimmten Hersteller so bezeichneter Produkte. Dies gelte im Hinblick auf Schokoladenprodukte insbesondere deshalb, weil solche Produkte üblicherweise im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie der Fußball-WM hergestellt und vertrieben werden. Die Firma Ferrero macht das ja selber seit Jahren vor, indem sie ihre Duplo- und Hanuta-Riegel zu den Turnieren mitsamt Klebebildchen deutscher Fußballnationalspieler vertreibt.
Die Entscheidung des Bundespatentgerichts überrascht nicht sonderlich. Immerhin hatte bereits der Bundesgerichtshof kurz vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 entschieden, dass die Marke „WM 2006“, gar nicht schutzfähig sei. Diese Marke hatte sich seinerzeit die FIFA schützen lassen. Die Marke war zwar eingetragen worden, musste aber nach der BGH-Entscheidung wieder gelöscht werden. Das Löschungsverfahren war von der Firma Ferrero angestrengt worden.
Es hätte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs konterkariert, wenn nun Ferrero für eine Marke wie WM 2010 Schutz erhalten hätte.
Der Markenstreit zwischen FIFA und Ferrero schreibt daher ein weiteres Kapitel. Jüngst scheiterte die FIFA vor dem BGH mit dem Versuch, Ferrero zu verbieten im Zuge der bevorstehenden WM in Südafrika ihre Schokoriegel unter der Bezeichnung „WM 2010“ zu vertreiben.
Einen detaillierten Überblick über die markenrechtliche Lage bei der Werbung mit WM-Bezeichnungen finden Sie u. a. in den Aufsätzen von
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