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  Schadensersatz für verletzten Fußball-Nationalspieler
   
Arsenal London erwägt rechtliche Schritte gegen den Niederländischen Fußballverband und könnte damit einen Präzedenzfall schaffen.

Können Vereine Wertersatz für beschädigte Fußballer verlangen? Europas Spitzenfußballclubs singen seit Jahren dasselbe Klagelied. Sie müssen ihre Stars für Länderspiel abstellen und bekommen sie kaputt zurück. 

Der englische Club Arsenal London will Schadensersatz vom niederländischen Fußballverband (KNVB). Sein holländischer Stürmer Robin van Persie zog sich in einem Freundschaftsspiel seiner Nationalmannschaft gegen Italien eine Verletzung zu. Der Spieler muss voraussichtlich bis April nächsten Jahres pausieren. Der FC Arsenal ist der Meinung, hierdurch einen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden. Er wirft dem Verband dabei vor, die Verletzung zunächst falsch diagnostiziert zu haben. Setzen die „Gunners“ ihre Ankündigung in die Tat um und kommt es zu einer gerichtlichen Entscheidung, hätte das Sportrecht einen Präzedenzfall. 

Der FC Arsenal wäre nicht der erste Verein, der deshalb gegen einen Verband rechtlich vorgeht. 

Der belgische Fußballclub RSC Charleroi hatte im Jahre 2005 gegen die FIFA bereits Klage auf Schadensersatz vor einem belgischen Handelsgericht eingereicht. Sein marokkanischer Spieler Oulmers war von einem Länderspieler seiner Nationalmannschaft gegen Burkina Faso verletzt zurückgekehrt. Die Belgier bezifferten einen Schaden auf 2 Mio. EUR und verlangten von der FIFA eine Schadensbeteiligung. Das Gericht legte den Fall sogar dem EuGH zur Entscheidung vor. Wenig später aber nahm der belgische Club die Klage zurück, so dass es zu keiner Entscheidung kam. Offensichtlich hatte man sich mit der FIFA geeinigt. 

Auch der spanische Erstligaclub Atletico Madrid verklagte die FIFA auf Schadensersatz, weil sich der argentinische Spieler Maxi Rodriguez in einem Länderspiel gegen Spanien ein Kreuzbandriss zugezogen hatte und sechs Monate ausfiel. Auch hier ist es zu keinem Gerichtsurteil gekommen.

Verbände werden vermutlich eine gerichtliche Klärung solcher Fälle vermeiden wollen, weil sie einen zweiten Fall „Bosman“ befürchten. Die Situation im Profifußball spitzt sich vor allem deshalb zu, weil immer höhere Ablösesummen und immer höhere Spielergehälter gezahlt werden. Der Wert herausragender Spieler steigt enorm. Mit dem sportlichen Schaden, der durch eine längere Verletzung eines solchen Spielers eintritt, geht daher auch ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden einher. Nicht zuletzt deshalb fordern die 18 größten Fußballclubs Europas, die unter dem Kürzel „G14“ auftreten, das Reglement der FIFA dahin zu ändern, dass die Clubs an den Einnahmen aus großen Turnieren – wie z. B. der Fußball-WM – beteiligt werden. 

Aus rechtlicher Sicht geht es vor allem um die Frage, ob das FIFA-Reglement, das Vereine ohne Gegenleistung zur Abstellung ihrer Spieler an die Nationalmannschaften verpflichtet, gegen europäisches Kartellrecht verstößt. Diese Frage dürfte auch in einem Schadensersatzprozess zwischen dem FC Arsenal und dem Holländischen Fußballverband zu klären sein.



21. Dezember 2009.
Ansprechpartner:
Fabian Reinholz
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