Law Raw
Law Raw
Suchen
Kooperationspartner
KAUFFMANN Steuerberater
ZUM THEMA
Google Street View soll in der Schweiz vorerst verboten werden
Der vollständige Beitrag von Lukas Bühlmann
Beschluss des Düsseldorfer Kreises
Datenschützer halten Google Analytics für illegal
Home English Español Italiano Impressum
  Gastbeitrag: Street View - vorläufige Einigung des EDÖB mit Google
   
Anders als in Deutschland muss sich Google derzeit in der Schweiz wegen seines Dienstes Google Street View vor dem Bundesverwaltungsgericht verantworten. Inzwischen hat man sich auf eine vorläufige Regelung geeinigt.

Google hat sich mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) über einen vorläufigen Modus Vivendi bis zum Vorliegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur im November 2009 eingereichten Klage des EDÖB zur Zulässigkeit des Dienstes Google Street View geeinigt. Dabei haben sich Google und der EDÖB mit Bezug auf die im Rahmen der Klage beantragten vorsorglichen Massnahmen insofern geeinigt, als Google sich bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts bereit erklärt:

  • keine weiteren in der Schweiz aufgenommenen Bilder im Dienst Street View online zu schalten;
     
  • das rechtskräftige Urteil dereinst zu akzeptieren und auf die für Street View getätigten Aufnahmen anzuwenden wird (!);
     
  • Kamerafahrten weiterhin zu unternehmen, die getätigten Aufnahmen jedoch innerhalb der Google-Gruppe zu behalten und nicht für personenbezogene Zwecke und Produkte zu verwenden;
     
  • weitere Kamerafahrten im öffentlichen Raum mindestens eine Woche im Voraus online anzukündigen.
     

Im Gegenzug zieht der EDÖB die beantragten vorsorglichen Massnahmen zurück.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Lukas Bühlmann!

In Deutschland ist man derweilen noch nicht soweit. Zwar wird in Literatur und Medien regelmäßig über das Thema Google Street View diskutiert (z.B. faz.net vom 23.12.2009), rechtliche Schritte wurden jedoch nicht unternommen. Dies liegt wohl daran, dass der Dienst noch nicht mit in Deutschland aufgenommenen Bildern online gegangen ist. Ganz im Gegensatz zu der Schweiz oder anderen Ländern, für die entsprechende Aufnahmen im Netz existieren.

Der Düsseldorfer Kreis, ein Zusammenschluss der obersten Datenschutzbehörden für den nicht-öffentlichen Bereicht, hält Google Street View grundsätzlich für zulässig. Allerdings unter dem Vorbehalt umfassender Einschränkungen. So wird gefordert, dass Gesichter, Hausnummern und Kfz-Kennzeichen nicht erkennbar sind. 



06. Januar 2010.
Ansprechpartner:
Daniel Schätzle
Lukas Bühlmann
Zurück   Druckversion Druckversion