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  Neue Zeitschrift "GRUR-Prax" für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht
   
Rechtsanwalt Fabian Reinholz ist ständiger Autor der neuen Zeitschrift "GRUR-Prax – Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Praxis im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht"

Die neuartige Online-Zeitschrift GRUR-Prax erscheint in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht aus dem Verlag C.H.Beck. GRUR-Prax informiert knapp und mit dem notwendigen Tiefgang über wesentliche Entwicklungen im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Wettbewerbsrecht. Die gedruckte Ausgabe erscheint zweimal monatlich jeweils in Kombination mit einem vorab zugestellten E-Letter und der Zugriffsmöglichkeit auf ein zugehöriges Online-Modul mit Volltextrechtsprechung und Gesetzestexten.

Alle Urteilsbesprechungen bringen Sachverhalt, Entscheidungsgründe und Praxistipps auf nur einer Seite. Im Fokus stehen dabei das Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Medienrecht, Patentrecht, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht, Kartellrecht, Vertragsrecht sowie Verfahrens- und Kostenrecht.

Zukünftig wird Rechtsanwalt Fabian Reinholz regelmäßig in der GRUR-Prax veröffentlichen. Sein erster Beitrag beschäftigt sich mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einem FIFA-WM-Gewinnspiel (Urteil vom 9.7.2009, Az. I ZR 64/07). Der BGH hatte entschieden, dass die Teilnahmebedingungen für ein Gewinnspiel grundsätzlich nicht bereits in der dafür ausgestrahlten Fernsehwerbung angezeigt werden müssen. In einem Praxishinweis werden die Bedeutung der Entscheidung erläutert sowie die Konsequenzen für ähnliche Werbung im Rahmen von Internetseiten und E-Mails dargestellt.

Die Aufnahme von Rechtsanwalt Fabian Reinholt in den ständigen Autorenkreis spiegelt die Kompetenz von HÄRTING Rechtsanwältei in den Bereichen des Marken- und Wettbewerbsrechts wieder.



16. Februar 2010.
Ansprechpartner:
Fabian Reinholz
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