DIE WELT im Interview mit dem Datenschutzexperten Niko Härting zum "Radiergummi im Netz"
DIE WELT berichtete am 25.6.2010 in ihrer Tageszeitung über die Grundsatzrede zur deutschen "Netzpolitik" von Innenminister Thomas de Maizière und zum geplanten Gesetz von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, das Street View die Sammlung von Fotodaten erschweren soll. Rechtsanwalt Niko Härting von HÄRTING Rechtsanwälte stand der Tageszeitung als Experte zum Thema Datenschutz in allen Fragen Rede und Antwort.
UPDATE: Google & WLAN-Lokalisierung – Viel Lärm um wenig?
Seit bekannt wurde, dass Google neben den Street View-Bildern auf seinen Kamerafahrten auch WLAN-Netze scannt, erfasst und karthographiert, ist die Aufregung unter Datenschützern groß. Inzwischen hat Google reagiert. Doch: Ist dieses Erfassen der privaten WLAN-Netze überhaupt datenschutzrechtlich relevant? Nicht zwingend und in jedem Fall...
Niko Härting zu den Perspektiven einer Neuregelung des Datenschutzrechts
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat Rechtsanwalt Niko Härting zum Anlass genommen, um im Betriebs-Berater die Herausforderungen einer gesetzlichen Neuregelung des Datenschutzrechts zu analysieren. Lesen Sie den vollständigen Aufsatz.
Vorratsdatenspeicherung ist nicht schlechthin mit Grundgesetz unvereinbar
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat sein lang erwartetes Urteil zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung verkündet. Der Erste Senat hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses (Art 10 Absatz 1 GG) nicht vereinbar sind und diese für nichtig erklärt. Die Richter betonen jedoch gleichzeitig, dass eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie die zugrundeliegende EU-Richtlinie vorsieht, nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist.
Rechtsanwalt Martin Schirmbacher im Interview zu Webtracking-Tools
Webtracking-Tools, wie Google Analytics, erfreuen sich einer großen Beliebtheit bei den Betreibern von Webseiten. Gleichzeitig wird vielfach Kritik an ihrem Einsatz geübt. In einem Interview klärt Martin Schirmbacher über den aktuellen Stand auf.
Gastbeitrag: Street View - vorläufige Einigung des EDÖB mit Google
Anders als in Deutschland muss sich Google derzeit in der Schweiz wegen seines Dienstes Google Street View vor dem Bundesverwaltungsgericht verantworten. Inzwischen hat man sich auf eine vorläufige Regelung geeinigt.