Peek & Cloppenburg ./. Peek & Cloppenburg – BGH entscheidet über Internetauftritt von Gleichnamigen
Der BGH hat zur Internetwerbung unter gleichnamigen Handelsunternehmen Stellung bezogen. Gleichnamige Unternehmen müssen jedenfalls auf der Startseite eines Internetauftritts deutlich erkennbar machen, dass sie sich von dem anderen unterscheiden, wenn sie jeweils in zwei unterschiedlichen Wirtschaftsräumen regional tätig sind.
airdsl.de - Der BGH zum Werktitelschutz von Domains
Wieder einmal hat der BGH einen Domainstreit entschieden. Die Kläger sind Inhaber der Wortmarke air-dsl und begehrten vom Inhaber der Domain airdsl.de Unterlassung der Nutzung der Domain. Eigentlich eine klare Sache.
Vorsicht beim Dispute-Eintrag!
Ein unberechtigter Dispute-Eintrag verletzt das Recht auf Nutzung einer Internetdomain, weil durch den Eintrag die Möglichkeit genommen wird, die Domain zu veräußern oder zu übertragen
ICANN bringt Bewegung ins Domaingeschäft - Top-Level-Domains sind künftig frei wählbar
Ab Anfang kommenden Jahres können Domain-Endungen ebenso frei gewählt werden, wie bislang die Sub-Domains. Damit entfällt die Beschränkung, bei der Wahl der eigenen Domain nur auf eine bestimmte Auswahl an generischen oder geografischen Top-Level-Domains (wie .de, .com, .info etc.) zugreifen zu können.
Haftung des Admin-C bei Registrierung von Tippfehlerdomains
Eine Person, die sich gegenüber einem im Ausland ansässigen Unternehmen bereit erklärt hat, für deren im Inland registrierten Tippfehlerdomains als administrativer Ansprechpartner zu fungieren, haftet für die durch die Registrierung der Tippfehlerdomains begangenen Rechtsverletzungen.
Update Domainrecht
Die Domainrechtsprechung hat sich auch in diesem Jahr weiter zum Einzelfallrecht entwickelt, in dem die Gerichte nicht mehr schematisch anhand vorgegebener Grundsätze aus der Domain-Rechtsprechung vorgehen, sondern sämtliche Umstände der zugrunde liegenden Fälle zur Entscheidungsfindung heranziehen. Dies führt vermehrt zu interessengerechten Lösungen.