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Preiswerbung im E-Commerce zwischen der Schweiz und Deutschland
Bühlmann Rechtsanwälte
Jusletter
Aufsatz in K&R
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  Preiswerbung im E-Commerce zwischen der Schweiz und Deutschland
   
Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher analysieren in einem Aufsatz für die Schweizer Online-Zeitschrift Jusletter die Regeln der grenzüberschreitenden Preiswerbung. Ebenfalls kürzlich erschienen ist ein Aufsatz in der Kommunikation & Recht zum gleichen Thema mit einem etwas anderen Fokus.

Der Jusletter ist eine angesehene Schweizer Online-Zeitschrift für juristische Themen. Die Autoren arbeiten in einem ersten Schritt die Regeln zur Preisbekanntgabe und Preisangabepflicht in der Schweiz und in Deutschland heraus, um in einem zweiten Schritt zu erörtern, unter welchen Umständen ein Schweizer Anbieter deutsches Recht und ein ausländischer Anbieter Schweizer Recht zu beachten hat. Schließlich werden Empfehlungen für Preisangaben in Online-Shops gegeben. Den vollständigen Aufsatz zur grenzüberschreitenden Preiswerbung zwischen der Schweiz und Deutschland im Jusletter halten wir mit freundlicher Genehmigung des Verlages hier für Sie zum Download bereit.  

Die Kommunikation & Recht (K&R) ist eine im Verlag Recht und Wirtschaft herausgegebene Zeitschrift, der Betriebs-Berater für Medien, Telekommunikation und Multimedia. Unter dem Titel "Grenzüberschreitender E-Commerce zwischen Deutschland und der Schweiz am Beispiel der Preiswerbung im Internet" steht der grenzüberschreitende Aspekt im Vordergrund (K&R 4/2010, S. 222). Unter welchen Voraussetzungen findet auf schweizerische Websites deutsches Recht Anwendung und umgekehrt? Was sind die einzelnen Kriterien für die maßgebliche Ausrichtung auf den jeweils anderen Staat? Anschließend werden die wesentlichen Bestimmung zur Preisbekanntgabe und zur Werbung mit Preisen aus deutscher und schweizer Sicht analysiert. Eine Zusammenfassung des Beitrages finden sie hier. Bei der Beschaffung des Aufsatzes sind wir Ihnen gern behilflich.

Lukas Bühlmann ist Inhaber der Züricher Kanzlei Bühlmann Rechtsanwälte und berät Unternehmen vorwiegend in den Bereichen Vertrieb und Handel, Werbe- und Produktrecht, E-Commerce, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Er unterstützt Klienten in verschiedenen Branchen, insbesondere Internet, Technologie, Verbrauchs- und Luxusgüter, Logistik sowie Rohstoffhandel.  Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung von Unternehmen vorwiegend im IT-, E-Commerce sowie Werberecht.

Lukas Bühlmann und Martin Schirmbacher beraten gemeinsam grenzüberschreitend tätige Online-Portale bei der Ausgestaltung ihrer Internetpräsentationen, prüfen Online-Geschäftskonzepte und zeigen Wege zur rechtssicheren Ausgestaltung der Geschäftsidee auf.



07. April 2010.
Ansprechpartner:
Dr. Martin Schirmbacher
Lukas Bühlmann, LL.M.
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