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ZUM THEMA
BGH, Urteil vom 9.12.2009 - VIII ZR 219/08
Dr. Martin Schirmbacher zum Urteil der Vorinstanz
Dr. Martin Schirmbacher zu der Musterwiderrufsbelehrung der BGB-InfoV
FAQ Fernabsatzrecht
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  Niko Härting und Daniel Schätzle zum BGH Urteil bezüglich der Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei eBay
   
Erneut musste sich der BGH mit einzelnen Klauseln eines ebay-Händlers beschäftigen und hat Klauseln zum Beginn der Rückgabefrist sowie der Wertersatzpflicht des Verbrauchers für unwirksam erklärt. Rechtsanwalt Niko Härting und Daniel Schätzle haben sich mit diesem Urteil beschäftigt und einen neuen Beitrag in der ZGS veröffentlicht.

Das neue Urteil des BGH vom 9.12.2009 (Az. VIII ZR 219/08) zu den Belehrungspflichten über das Rückgaberecht ist die folgeinstanzliche Entscheidung des Urteils des OLG München von 2008, mit dem sich bereits Dr. Martin Schirmbacher im August 2008 befasst hatte.

Das Gericht hatte über die Gültigkeit von Klauseln zum Rückgaberecht, in den AGB eines eBay Händlers zu entscheiden, die nicht der genauen Musterbelehrung der BGB-InfoV entsprachen, an diese jedoch deutlich angelehnt waren.

Der BGH hat die streitgegenständlichen Klauseln zum Beginn der Rückgabefrist und der Wertersatzpflicht zwar für unwirksam erklärt, eine Klausel zum Nichtbestehen eines Rückgaberechts allerdings für zulässig erklärt.

Nach einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, erläutert der Beitrag zunächst allgemein das fernabsatzrechtlichen Widerrufs- und Rücknahmerecht. Darauf folgt eine Besprechung der einzelnen Urteilsbegründung zu streitgegenständlichen Klauseln. Abschließend wird gesagt, welche Auswirkungen das Urteil für Unternehmen und deren AGB haben wird.

Bei der Beschaffung des Beitrages aus ZGS 2010, 168 sind wir Ihnen gern behilflich.



13. April 2010.
Ansprechpartner:
Niko Härting
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