Nachdem wir vor kurzem unser HÄRTING-Paper zu rechtlichen Aspekten bei Twitter vorgestellt haben, wird nun über die ersten Streitigkeiten über den Twitter-Einsatz auch in Deutschland berichtet.
Auf folgende Aspekte haben wir in unserem Paper: "Rechtsvorschriften für Unternehmen in Twitter" hingewiesen:
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Ausgestaltung des eigenen Twitter-Profils - Twittername - Profilbild und Hintergrund - Web-Impressum
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Schleichwerbung
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Inhalt der Tweets
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Spam-Verbot
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Twittern im Arbeitsverhältnis
Zu den Ziffern 3. und 4. sind nun erste Streitigkeiten bekannt geworden.
Wegen eines Links aus Twitter auf eine Website, die eine Vielzahl von unrichtigen und geschäftsschädigenden Aussagen über ein Unternehmen enthalten haben soll, ist gegen den Twitterer eine Einstweilige Verfügung erlassen worden, mit dem ihm die Verlinkung der Website untersagt wurde (Beschluss des LG Frankfurt a.M. vom 20.4.2010, Az. 3-08 O 46/10). Viel mit Twitter hat der Fall an sich nicht zu tun. Ist die Einstweilige Verfügung berechtigt, wäre sie auch ergangen, wenn der Link von einer Website gesetzt worden wäre. Entscheidend ist, dass sich der Verlinkende die Inhalte der Website durch den Link zu eigen macht - durch den Link also seine Billigung zu erkennen gibt und auf diese Weise selbst haften kann.
Auch eine Strafazeige wegen eines Tweets soll es inzwischen geben. Ein deutscher Kriminalbeamter sieht sich durch einen Tweet beleidigt und hat Strafanzeige gestellt wird berichtet. Hier gelten letztlich auch keine Besonderheiten. Ist eine Aussage als Beleidigung strafbar, gilt das auch, wenn sie als Tweet verpackt und verkürzt ist.
Interessanter ist da schon eine Auseinandersetzung um angeblichen DM-Spam. Ein Nutzer hatte offenbar einem Follower eine werbende Direct Message geschickt. Mehr als eine Abmahnung ist bisher nicht öffentlich geworden. Nach UWG verboten ist die Werbung per elektronischer Post ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Hier stellt sich die Frage, ob in dem Folgen eines anderen eine Einwilligung zu sehen ist, nicht nur dessen Tweets zu sehen, sondern eben auch DMs zu erhalten. Immerhin gestattet Twitter das Versenden von DMs nur unter Followern. Aus einem solchen Kontakt kann aber wohl nicht ohne Weiteres eine Einwilligung geschlossen werden. Schließlich willige ich nicht in die Werbung per E-Mail ein, wenn ich einen Unternehmen einmal eine E-Mail geschickt habe.
Die Fälle zeigen, dass es natürlich auch auf Twitter keinen rechtsfreien Raum gibt. Erste Anhaltspunkte über rechtliche Fallstricke auf Twitter finden Sie in unserem Paper Twitter und Recht.
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