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FAQ zum Fernabsatzrecht
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  FAQ Abmahnungen
   
01. Was ist eine Abmahnung?
02. Welchen Zweck erfüllt eine Abmahnung?
03. Warum wird vom Verletzer verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben?
04. Welche Verletzungen können Grundlage einer Abmahnung sein?
05. Wer ist zur Abmahnung berechtigt?
06. Wann sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden?
07. Wann ist eine Abmahnung berechtigt?
08. Was ist zu tun, wenn die durch den Verletzer vorgefertigte Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist?
09. Worauf ist betreffend des Wortlauts der Unterlassungserklärung zu achten?
10. Was ist, wenn die Unterlassungserklärung zu eng gefasst ist?
11. Welcher Betrag der Vertragsstrafe ist angemessen?
12. Räumt die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten die Wiederholungsgefahr aus?
13. Wie soll die Unterlassungserklärung aussehen, wenn Unsicherheit über einen Unterlassungsanspruch besteht, der Abgemahnte aber zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens die Unterlassungserklärung abgeben möchte?
14. Worauf ist bei Abgabe der Unterlassungserklärung noch zu achten?
15. Was versteht man unter Abmahnkosten?
16. Entfällt der Schadensersatzanspruch, wenn die Unterlassungserklärung bereits gegenüber einem Dritten abgegeben wurde?
17. Wie hoch sind die Kosten der Abmahnung?
18. Sind die Kosten für die Heranziehung eines Patentanwalts immer zu erstatten?
19. Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung abgebe, aber die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts nicht bezahle?
20. Gibt es einen taktischen Hinweis bei der Begleichung der Kostennote?
21. Wann ist die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs missbräuchlich?
22. Was für Rechte stehen dem missbräuchlich Abgemahnten zu?
23. Können die eigenen Rechtsanwaltskosten vom Abmahnenden ersetzt verlangt werden, wenn die Abmahnung sich als unberechtigt herausstellt?

Ansprechpartner:
Fabian Reinholz
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