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FAQ - E - Arbeitsrecht
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Kontrollrechte des Arbeitgebers
01
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Darf der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz privat surfen?
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Wann liegt eine private Nutzung des Internets vor?
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Ist ein fehlendes Verbot des Arbeitgebers zur privaten Internetnutzung gleichzusetzen mit einer Erlaubnis?
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Woraus kann sich eine Erlaubnis zur Privatnutzung ergeben?
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Wie kann der Arbeitgeber auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz reagieren?
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Ist im Vorfeld einer möglichen Kündigung stets eine Abmahnung erforderlich?
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Hat die Rechtsprechung Anhaltspunkte für ein „Übermaß“ der privaten Internetnutzung entwickelt?
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Wie lassen sich Missverständnisse und nachträgliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Internetnutzung im Betrieb vermeiden ?
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Welche technischen Möglichkeiten stehen dem Arbeitgeber zur Seite, um das Internetverhalten der Arbeitnehmer zu überwachen?
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Hat der Arbeitgeber das Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) für private E-Mails des Arbeitnehmers einzuhalten, die am Arbeitsplatz geschrieben oder gelesen werden?
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Welche praktischen Folgen hat das Telekommunikationsgeheimnis bei E-Mails am Arbeitsplatz?
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Darf der Arbeitgeber das Internetverhalten der Arbeitnehmer kontrollieren?
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Rechtfertigt ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer ein erhöhtes Maß an Überwachung durch den Arbeitgeber?
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Gilt bei übermäßiger Überwachung ein Beweisverwertungsverbot?
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Welchen Inhalt kann eine Betriebsvereinbarung über die arbeitgeberseitige Kontrolle der Nutzung des Internets haben ?
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Hat der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der technischen Überwachung der Internetnutzung durch den Arbeitnehmer zu beachten?
Ansprechpartner:
Christian Willert
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