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  FAQ - E - Arbeitsrecht
   
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz – Kontrollrechte des Arbeitgebers

01. Darf der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz privat surfen?
02. Wann liegt eine private Nutzung des Internets vor?
03. Ist ein fehlendes Verbot des Arbeitgebers zur privaten Internetnutzung gleichzusetzen mit einer Erlaubnis?
04. Woraus kann sich eine Erlaubnis zur Privatnutzung ergeben?
05. Wie kann der Arbeitgeber auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz reagieren?
06. Ist im Vorfeld einer möglichen Kündigung stets eine Abmahnung erforderlich?
07. Hat die Rechtsprechung Anhaltspunkte für ein „Übermaß“ der privaten Internetnutzung entwickelt?
08. Wie lassen sich Missverständnisse und nachträgliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Internetnutzung im Betrieb vermeiden ?
09. Welche technischen Möglichkeiten stehen dem Arbeitgeber zur Seite, um das Internetverhalten der Arbeitnehmer zu überwachen?
10. Hat der Arbeitgeber das Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) für private E-Mails des Arbeitnehmers einzuhalten, die am Arbeitsplatz geschrieben oder gelesen werden?
11. Welche praktischen Folgen hat das Telekommunikationsgeheimnis bei E-Mails am Arbeitsplatz?
12. Darf der Arbeitgeber das Internetverhalten der Arbeitnehmer kontrollieren?
13. Rechtfertigt ein begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer ein erhöhtes Maß an Überwachung durch den Arbeitgeber?
14. Gilt bei übermäßiger Überwachung ein Beweisverwertungsverbot?
15. Welchen Inhalt kann eine Betriebsvereinbarung über die arbeitgeberseitige Kontrolle der Nutzung des Internets haben ?
16. Hat der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit der technischen Überwachung der Internetnutzung durch den Arbeitnehmer zu beachten?

Ansprechpartner:
Christian Willert
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