Law Raw
Law Raw
Suchen
Kooperationspartner
KAUFFMANN Steuerberater

Home English Español Italiano Impressum
  FAQ - Web-Impressum
   
02. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?

Nein. Nach dem Telemediengesetz gilt die Impressumspflicht nur für geschäftsmäßige Online-Angebote, die in der Regel gegen Entgelt angeboen werden. Der Betreiber einer privaten Homepage ist somit nicht verpflichtet, seine Website mit einem Impressum zu versehen.



weitere Fragen:
01. Für wen gilt die Impressumspflicht?
02. Gilt die Impressumspflicht für alle Websites?
03. Muss ich als eBay-Powerseller ein Impressum vorhalten?
04. Genügt schon Bannerwerbung für ein wirtschaftliches Interesse?
05. Gilt das TMG auch für ausländische Anbieter?
06. Welche Informationen sind in das Impressum aufzunehmen?
07. Was ist der "Name" und der "Vertretungsberechtigte", wenn die Website von einer GmbH oder AG betrieben wird?
08. Welche Angaben zur Adresse sind notwendig?
09. Muss ich auch eine Telefon- und/oder Telefaxnummer angeben?
10. Wer gilt bei gemeinschaftlich betriebenen Websites als Diensteanbieter?
11. Muss ich meine Steuernummer angeben?
12. Was mache ich, wenn ich keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer habe?
13. Wann müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde gemacht werden?
14. Muss auch die Adresse der Aufsichtsbehörde angegeben werden?
15. Welche Sonderregelungen gelten für Freiberufler?
16. An welche Stelle der Website gehört das Impressum?
17. Muss ich das Impressum "Impressum" nennen?
18. Wie ist das Verhältnis der Impressumspflicht zu den Informationspflichten, die nach dem Fernabsatzrecht und nach anderen Verbraucherschutzvorschriften gelten?
19. Was kann mir passieren, wenn ich die Impressumspflicht nicht beachte?
20. Welche Folgen hat es, wenn eine andere Person im Impressum eingetragen ist?
21. Was kann ich tun, wenn ich von Konkurrenten wegen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht abgemahnt werde?
22. Wer ist zu Abmahnungen berechtigt?
Zurück   Druckversion Druckversion