Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie zunächst über wichtige Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG). Daneben finden Sie wieder viele Information zu Gerichtsentscheidungen und uns.
Top 1
Weitere Änderungen für das Telefonmarketing durch die TKG-Novelle
Bereits im vergangenen Jahr sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die die Anforderungen beim Telefonmarketing verschärft haben, um die Rechte der Verbraucher zu stärken. In einer zweiten Stufe sind zum 1. März 2010 weitere Änderungen in Kraft getreten, die die Anbieter von Service-Diensten über 0180-Rufnummern betreffen.
Bisher war es ausreichend, wenn zusätzlich auf die Möglichkeit abweichender Preise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen hingewiesen wurde. Ab dem 1. März 2010 gilt jedoch für Servicenummern, die mit 0180 beginnen, eine Preisangabenpflicht für Anrufe aus dem Mobilfunk. Künftig muss dabei der Maximalpreis genannt werden. Zusätzlich wird eine Preisobergrenze eingeführt.
Zu den Änderungen im Einzelnen.
Top 2
Vorträge zum Online-Marketing
Im März wird Rechtsanwalt Martin Schirmbacher an einer Reihe von Veranstaltungen teilnehmen und auf diesen verschiedene Vorträge zum Thema Online-Marketing halten.
Es wird zum Beispiel um rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Google AdWords oder Twitter gehen. Dr. Martin Schirmbacher wird auf die aktuellen Entwicklungen eingehen und rechtliche Hinweise für die Praxis geben.
Für mehr Informationen folgen Sie bitte unseren Veranstaltungslinks:
Top 3
HÄRTING Rechtsanwälte wächst auch im Jahr 2010
Das "New Media-Team" unter Leitung von Christof Elßner wird verstärkt: Rechtsanwalt Philipp Schröder, LL.M. wird zukünftig den Bereich unterstützen.
"Ein konstantes und organisches Wachstum war und bleibt immer ein Ziel der Kanzlei. Wir konnten unsere führende Rolle in der Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen auf dem Gebiet Entertainment- und Veranstaltungsbranche trotz wirtschaftlich schwierigem Umfeld ausbauen. Die Aufnahme von Philipp Schröder ist ein eindeutiges Zeichen dafür, dass wir auf diesem Weg erfolgreich sind", sagt Christof Elßner.
Während seiner nunmehr zweijährigen Tätigkeit für die Kanzlei, auch schon während des Referendariats, konnte Philipp Schröder seine Erfahrungen auf dem Gebiet des Rechts der neuen Medien praktisch qualifizieren und zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen. Unterstrichen werden seine Qualifikationen durch seinen akademischen Grad Master of Law and IT.
Die persönliche Betreuung unserer in- und ausländischen Mandanten auf diesem Gebiet steht immer im Vordergrund. So tritt Rechtsanwalt Philipp Schröder mit großem Engagement für seine Mandanten ein. Dabei kann Philipp Schröder auf seine umfangreichen englischen, italienischen und schwedischen Sprachkenntnisse zurückgreifen.
HÄRTING Rechtsanwälte informiert Sie wieder Anfang nächsten Monat mit dem haerting.de-UPDATE .