Unternehmen richten auf Twitter eigene Seiten ein. Dabei gilt es jedoch eine Reihe von Rechtsvorschriften zu beachten.
Dr. Martin Schirmbacher, Fachanwalt für IT-Recht, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin kommentiert an dieser Stelle aktuelle Urteile und Gesetze.
Gleich ob zukunftsträchtiges Geschäftsmodell oder überbewerteter Hype, immer mehr Unternehmen setzen Twitter für die Kommunikation mit (potenziellen) Kunden ein. Daher lohnt es sich, auf einige rechtliche Aspekte hinzuweisen.Zusammengestellt wurde dieser Leitfaden vor allem für Unternehmen, die zum ersten Mal auf Twitter ein Unternehmensprofil erstellen wollen. Dennoch auch für Unternehmen, die bereits erste Erfahrungen mit Twitter gemacht haben, wird dieses HÄRTING–PAPER hilfreiche Informationen bringen.
Mehr Informationen und Diskussionen über das Thema Twitter und Recht können Sie auch auf einer Veranstaltung des eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. erleben, auf der Rechtsanwalt Martin Schirmbacher vortragen wird.
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