In einer Urteilsanmerkung in der Zeitschrift Computer und Recht setzt sich Dr. Martin Schirmbacher mit der Entscheidung des OLG Nürnberg auseinander, in der es um die Domain suess.de ging.
Dabei ging es um zwei wesentliche Aspekte: (1) das Aufeinandertreffen von Namensrecht mit einem Gattungsbegriff und (2) die Catch-All-Funktion. Ausgelassen hat das Gericht dagegen die Chance, sich zu Umlauten und Domains zu äußern. Die Urteilsanmerkung von Dr. Schirmbacher ist im Juli-Heft der Computerrecht (CR 2006, Seite 486 f.) veröffentlicht.
Während der Entscheidung dahingehend zuzustimmen sei, dass nicht jedes Namensrecht die Verwendung eines Gattungsbegriffes aushebeln kann, überzeuge die Verteufelung der Catch-All-Funktion nicht.
Die Einzelheiten finden Sie hier.
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