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  Von Klingeltönen und anderen SMS-Diensten - Änderung des TKG
   
Am 24.2.2007 ist das TKG-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Erstmals gibt es jetzt Sonderregelungen zum Verbraucherschutz bei SMS-Diensten, die sich insbesondere bei Jugendlichen großer Beliebtheit erfreuen. Dies haben Niko Härting und Dorothee Kuon zum Anlass genommen und einen Aufsatz veröffentlicht.

In dem Beitrag (ITRB 2007, 98) werden zunächst die grundsätzlichen Probleme und die vertraglichen Beziehungen im Rahmen von SMS-Diensten aufgezeigt.

Der eigentliche Schwerpunkt des Aufsatzes liegt beim Verbraucherschutz der Endkunden von SMS-Diensten. Die durch das TKG-ÄndG eingeführten Neuerungen für Premium-SMS-Dienste werden in ihrer ganzen Breite erläutert. So bestehen zukünftig zahlreiche Verpflichtungen für die Diensteanbieter, die den Verbraucher vor Kostenrisiken schützen und missbräuchliche Praktiken bekämpfen sollen.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Abonnement von SMS-Diensten. Solche Abonnements haben sich in der Vergangenheit für den Verbraucher immer wieder als Kostenfalle herausgestellt. Dem soll das TKG-ÄndG nunmehr entgegensteuern.

Im Hinblick auf eingeführte Preishöchstgrenzen und Preisanzeigenpflichten sehen Niko Härting und Dorothee Kuon durchaus einige Kritikpunkte am TKG-ÄndG. Davon abgesehen können die Autoren allerdings auch einige Vorteile für den Verbraucherschutz sehen, die zu begrüßen sind.



12. April 2007.
Ansprechpartner:
Niko Härting
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