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Umsatzsteuer und "Künstlersteuer" bei Musikveranstaltungen
Eintrittseinnahmen der Clubs unterliegen grundsätzlich dem regulären Umsatzsteuerrecht. Allerdings unterfällt der Eintritt bei manchen (Musik-) Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Damit die Clubbetreiber in der Zukunft kein Geld mehr verschenken, zeigen wir in unserem HÄRTING-Paper auf, unter welchen Umständen der ermäßigte Steuersatz greift und welche organisatorischen Maßnahmen die Clubbetreiber ergreifen sollten, um gegenüber den Finanzbehörden auf der sicheren Seite zu stehen.
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