Direkt zum Inhalt wechseln

Lukas Bühlmann, Zürich, und Dr. Martin Schirmbacher betrachten in der aktuellen CR Maßnahmen in Vertriebsverträgen nach deutschem, schweizerischen und EU-Kartellrecht.

Der Online-Vertrieb wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen und den stationären Vertrieb in verschiedenen Branchen als Hauptabsatzmarkt ablösen. Dies birgt auch Herausforderungen für gewachsene Vertriebssysteme. Das Kartellrecht schränkt die Möglichkeiten von Lieferanten ein, Händlern Vorgaben zur Nutzung des Internets bei der Bewerbung und dem Vertrieb von Produkte zu machen.

Der Beitrag erinnert zunächst an die kartellrechtlichen Grundlagen (I.) und entwickelt sodann sowohl für Alleinvertriebsysteme (II.) als auch für Selektivvertriebssysteme (III.) konkrete Klauselvorschläge, wie die Verwendung der heute gängigen Online-Werbeformen (Display, Targeting, mobil, Suchmaschinen, Social Media, E-Mail und Affiliate-Systeme) kartellrechtlich in zulässiger Weise geregelt werden kann. Da im deutschen Kartellrecht für vertikale Abreden im Wesentlichen das europäische Kartellrecht gilt und sich auch das Schweizer Kartellrecht stark an der europäischen Regelung orientiert, sind die Ergebnisse auch im (alleinigen) Anwendungsbereich dieser nationalen Vorschriften von Nutzen.

Den Aufsatz von Lukas Bühlmann und Dr. Martin Schirmbacher finden Sie in der CR 2012 auf den Seiten 451-460 (Heft 7).