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Prof. Niko Härting und Professor Dr. Jochen Schneider stellen in Ihrem neuen Beitrag in der Zeitschrift für Datenschutz fest, dass das geltende Datenschutzrecht nicht internettauglich ist und heben hervor, warum sie der Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung enttäuscht hat.

Prof. Niko Härting und Professor Dr. Jochen Schneider erklären, dass der Entwurf einer DS-GVO im materiellen Teil erstaunlich stark an den Regelungen der DS-RL festhält. Dabei werden bestehende Defizite teilweise noch verstärkt. Die Hauptthesen sind:

  • Die DS-GVO vermittelt nun noch stärker den Eindruck, Daten würden um ihrer selbst willen geschützt.
  • Das „Schwarz-Weiß-Prinzip“ setzt sich fort. Datenschutz soll davon abhängig sein, wie der Begriff des Personenbezugs verstanden wird.
  • Unklare Begriffsdefinitionen des geltenden Rechts sollen durch ebenso unklare neue Definitionen ersetzt werden.
  • Informationspflichten bleiben allgemein und verschwommen formuliert.
  • Die geltenden „Medienprivilegien“ sollen so konturlos bleiben wie bisher und weitgehend aus der DS-RL übernommen werden. Es wird weitgehend auf Kontinuität des Rechts gesetzt bei gleichzeitiger Stärkung der Befugnisse mächtiger Aufsichtsbehörden.

 Bei der Beschaffung des Aufsatzes sind wir Ihnen gerne behilflich.