HÄRTING Rechtsanwälte
 
   
Rechtsprechungsübersicht - Fernabsatz

OLG Frankfurt
03.09.2010
6 U 49/09

Wird über das Internet eine Bahnfahrkarte vertrieben, die den Käufer innerhalb eines Zeitraums von 11 Wochen zu zwei einfachen Bahnfahrten seiner Wahl berechtigen, steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, da die Bereichsausnahme des § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB eingreift.

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MMR 2010 (535) K&R 2010 (517)
 
BGH
07.07.2010
VIII ZR 268/07

Ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft darf einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware ab den Verbraucher belasten, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat.

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EuGH
15.04.2010
C-511/08

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 und Abs. 2 der Fernabsatzrichtlinie ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der der Lieferer in einem im Fernabsatz abgeschlossenen Vertrag dem Verbraucher die Kosten der Zusendung der Ware auferlegen darf, wenn dieser sein Widerrufsrecht ausübt.

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CR 2010 (378) MMR 2010 (396) K&R 2010 (394) NJW 2010 (1941) EuZW 2010 (432)
 
KG
13.04.2010
5 W 62/10
Wirbt ein kleingewerblicher Händler in einem Angebot auf der Internetplattform eBay mit dem Hinweis "Versand in alle anderen Länder weltweit auf Anfrage" und gibt er dabei nur die Versandkosten für die Europäische Union und die Schweiz an, kann ein bloßer Bagatellverstoß nach § 3 Abs. 1 UWG vorliegen
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CR 2010 (526) MMR 2010 (549)
 
OLG Hamm
30.03.2010
4 U 212/09

Eine Cellophanhülle genügt für sich genommen nicht den Anforderungen an eine Versiegelung, deren Bruch die Ausübung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts ausschließt.
Es ist unzulässig, in der Widerrufsbelehrung darüber zu belehren, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen habe, wenn dies in den AGB nicht tatsächlich (erneut) nicht vereinbart wird.

Anmerkung Schirmbacher
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K&R 2010 (411)
 
OLG Koblenz
08.03.2010
9 U 1283/09

Eine Widerrufsfolgenbelehrung, die die Kosten der Rücksendung betrifft, verstößt gegen § 4 Nr. 11 UWG, wenn es an einer Vereinbarung über die Kostenpflicht im Sinne von § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB fehlt. Die Belehrung über die Widerrufsfolgen stellt keine vertragliche Vereinbarung im Sinn dieser Vorschrift dar, sondern bezieht sich auf die gesetzlichen Folgen des Widerrufs. Eine vertragliche Vereinbarung läge nur dann vor, wenn sich die Klausel außerhalb der Belehrung über die Widerrufsfolgen befände.

CR 2010 (392)
 
OLG Hamburg
17.02.2010
5 W 10/10

Die in § 357 Abs. 2 Satz 2 BGB geregelte Abwälzung der Rücksendekosten auf den Verbraucher kann im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen vorgenommen werden. Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung setzt aber voraus, dass der Verbraucher nach den Gesamtumständen mit der erforderlichen Gewissheit erkennen kann, dass hierüber mit ihm eine vom gesetzlichen Regelfall abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen und er nicht lediglich entsprechend den Vorgaben der BGB-InfoV über die objektive Rechtslage belehrt werden soll.

MMR 2010 (320)
 
OLG Hamm
05.01.2010
4 U 197/09

Im Grundsatz können dem Verbraucher ein Widerrufs- und ein Rückgaberecht durch entsprechende Belehrungen nebeneinander eingeräumt werden. Das Bestimmungsrecht, von welchem Recht Gebrauch gemacht werden soll verbleibt auch dann beim Verbraucher, wenn der Verbraucher die Ware kommentarlos zurücksendet. Es muss dann ausgelegt werden, ob der Unternehmer die Rücksendung der Ware als Widerruf oder als Rückgabe verstehen durfte. Diese Auslegung ist danach zu richten, was für den Verbraucher die günstigste Rechtsausübung darstellt.

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K&R 2010 (354)
 
BGH
09.12.2009
VIII ZR 219/08

Zu den Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Ebay und der Unwirksamkeit von Klauseln zum Beginn der Rückgabefrist sowie der Wertersatzpflicht des Verbrauchers.

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NJW 2010 (989) CR 2010 (388) ZGS 2010 (136)
 
OLG Bremen
08.09.2009
12 O 218/09
Durch die Angabe, dass die Lieferzeit "in der Regel 1-2 Tage" betrage, ist für den Kunden nicht hinreichend absehbar, welche Lieferfrist ihm vom Verwender angedient werden soll. Daher ist diese Klausel wegen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot des § 308 Nr. 1 BGB unzulässig.
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nicht veröffentlicht
 
OLG Bremen
08.09.2009
2 W 55/09
Eine Belehrung über Liferfristen in den AGB von Fernabsatzverträgen im Internet: "Die Lieferfrist beträgt in der Regel 1-2 Werktage bei D.-Versand", ohne eine Endfrist zu benennen, ist unwirksam, weil für den Kunden nicht mit hinreichender Genauigkeit bestimmbar ist, wann er dem Verwender eine Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung setzten kann, derer es bedarf, um vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen zu können.
CR 2010 (533)
 
KG
08.09.2009
5 W 105/09

Der Verbraucher ist über die auch für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist (zur Erstattung von Zahlungen des Verbrauchers nach Ausübung des Widerrufsrechts) und die Gefahrtragung des Unternehmers bei Rücksendung der Ware nach Ausübung des Widerrufsrechts - entsprechend der Neufassung der Musterbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV - gem. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu informieren. Dies gilt jedenfalls nach Ablauf der Umstellungsfrist des § 16 BGB-InfoV zum 30. September 2008. Insoweit kann nunmehr auch nicht mehr von einem Bagatellverstoß im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG ausgegangen werden.

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MMR 2010 (27) GRUR-RR 2010 (215)
 
EuGH
03.09.2009
C-489/07

Grundsätzlich steht die Fernabsatzrichtlinie einer generellen Wertersatzpflicht für die bloße Nutzung der Ware durch den Käufer entgegen. Dies gilt nicht, wenn der Verbraucher die Ware auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (wie denen von Treu und Glauben oder ungerechtfertigen Bereicherung) unvereinbare Art und Weise genutzt hat und zugleich die Zielsetzung der Richtlinie nicht beeinträchtigt werde.

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CR 2009 (671) MMR 2009 (744) K&R 2009 (703) BB 2009 (2164)
 
OLG Hamm
02.07.2009
4 U 73/09

Die nach Einleitung des Bestellvorgangs mitgeteilten Versandkosten reichen zur Information des Verbrauchers nach der Preisangabenverordnung nicht aus. Sie müssen bereits vor Einleitung des Bestellvorgangs mitgeteilt werden. Dass für den Käufer mit Einlegen der Ware in den sogenannten Warenkorb keine Bindung besteht, ist unerheblich.

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nicht veröffentlicht
 
OLG Hamm
02.07.2009
4 U 43/09

Die Angabe einer Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 BGB. Es besteht die Gefahr, dass der Verbraucher den Inhalt der Widerrufsbelehrung irrtümlich so versteht, als könne er sein Widerrufsrecht auch telefonisch ausüben.

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K&R 2009 (727)
 
OLG Frankfurt
22.06.2009
9 U 111/08

Die - unberichtigte - Musterwiderrufsbelehrung nach dem Muster zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV vermag die Widerrufsfrist des § 355 Abs. 2 BGB nur dann nicht in Gang zu setzen, wenn sich der Mangel der Musterwiderrufsbelehrung im konkreten Fall ausgewirkt hat.

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MMR 2009 (695)
 
OLG Hamm
16.06.2009
4 U 51/09

Das Fernabsatzrecht gilt uneingeschränkt auch für das mobile Internet. Daher darf ein Anbeiter auf seiner wab-Seite nicht auf eine vollständige Widerrufsbelehrung verzichten. Der Hinweis diese finde sich auf einer anderen Internetseite ist nicht ausreichend.

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K&R 2009 (813)
 
LG München
07.04.2009
33 O 1936/08

Für die Bewertung eines Ebay-Verkäufers als Unternehmer ist eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Es kann bereits ausreichen, wenn antike, nicht alltägliche Gegenständer in geringem Umfang verkauft werden.

MMR 2009 (504) Ls.
 
OLG Hamm
24.03.2009
4 U 211/08

Für die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung spricht es, wenn es dem Abmahnenden nach den Umständen nicht um die ernstgemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht, sondern er sich auf die Verfolgung des Verstoßes gewissermaßen spezialisiert hat und den abgemahnten Wettbewerbsverstoß nicht konsequent verfolgt.

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nicht veröffentlicht
 
BGH
18.03.2009
VIII ZR 149/08

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Ausle-gung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EG zur Vorabentscheidung vorge-legt:

Ist die Bestimmung des Art. 6 Abs. 3 Spiegelstrich 3 Fall 3 der Richtlinie 1997/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz dahin auszule-gen, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz über die leitungsgebundene Lieferung von Strom und Gas?

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WRP 2009 (735)
 
OLG Hamm
12.03.2009
4 U 225/08

Die Musterbelehrung nach der BGB-InfoV regelt nur die Belehrung in Textform, nicht die Vorausbelehrung nach § 312c Abs. 1 BGB. Eine Berufung auf die Musterbelehrung ist nicht möglich, wenn es in einer Klausel heißt, die Widerrufsfrist beginne mit dem Erhalt dieser Belehrung, was der Kunde nur auf die Vorausbelehrung beziehen kann, die er bei dem Internetangebot sieht, die aber eben keine Belehrung in Textform darstellt.

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VuR 2009 (353)
 
BGH
10.03.2009
XI ZR 33/08

Eine einem Verbraucher erteilte Widerrufsbelehrung, die von einem unbefangenen rechtsunkundigen Leser dahin verstanden werden kann, die Widerrufsfrist werde unabhängig von der Vertragserklärung des Verbrauchers bereits durch den bloßen Zugang des von einer Widerrufsbelehrung begleiteten Vertragsangebots des Vertragspartners in Gang gesetzt, entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.

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ZGS 2009 (333) NJW 2009 (3572)
 
OLG Brandenburg
11.02.2009
7 U 116/08
§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB ist nicht dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts nur bei unteilbaren Dienstleistungen zu gelten habe.
CR 2009 (532) K&R 2009 (409) MMR 2009 (561)
 
OLG Dresden
30.01.2009
8 U 1540/08

Die Bürgschaft eines Verbrauchers ist kein Fernabsatzvertrag.

nicht veröffentlicht
 
LG Bochum
12.01.2009
I-12 O 323/08

Der Streitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, bei dem es um sechs Wettbewerbsverstöße innerhalb einer Widerrufsbelehrung und der Versandkostenangaben geht, beträgt 20.000 Euro.

MMR 2009 (364) Ls.
 
LG Hamburg
16.12.2008
309 S 96/08

Ob ein Handeln als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB vorliegt, ist danach zu entscheiden, wie sich das Verhalten des Kunden aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers in der Position des Verkäufers darstellt.

CR 2009 (261) MMR 2009 (350) K&R 2009 (277)
 
BVerfG
15.12.2008
1 BvR 69/08

Übersieht ein Gericht, dass ein Vertrag nach den Vorschriften über den Fernabsatz wirksam widerrufen wurde, obwohl sich dies geradezu aufdrängt, liegt darin ein Verstoß gegen das objektive Willkürverbot gem. Art 3 Abs. 1 GG.

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K&R 2009 (260)
 
BGH
04.12.2008
I ZR 3/06

Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internet-Plattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist aufgrund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote, gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sogenannte Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.

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CR 2009 (753) K&R 2009 (467)
 
AG Wuppertal
01.12.2008
32 C 152/08

Für das Erlöschen des Widerrufsrechts gem. § 312 d Abs. 3 BGB ist es erforderlich, dass der Verbraucher überhaupt Kenntnis von seinem Recht zum Widerruf hat. Spricht er eine Kündigung aus, so ist diese als Erklärung des Widerrufs auszulegen.

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MMR 2009 (291) Ls.
 
BGH
26.11.2008
VIII ZR 200/05
§ 439 Abs. 4 BGB ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 17. April 2008 im Wege der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung in Fällen des Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 Abs. 1 Satz 1 BGB) einschränkend anzuwenden: Die in § 439 Abs. 4 BGB in Bezug genommenen Vorschriften über den Rücktritt (§§ 346 bis § 348 BGB) gelten in diesen Fällen nur für die Rückgewähr der mangelhaften Sache selbst, führen hingegen nicht zu einem Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder auf Wertersatz für die Nutzung der mangelhaften Sache.
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NJW 2009 (427) BB 2009 (292)
 
LG Düsseldorf
20.11.2008
38 O 61/08

Auch bei dem Fernabsatzhandel auf Ebay kann das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzt werden.

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MMR 2009 (435) Ls.
 
LG Wuppertal
05.11.2008
3 O 220/08

Ein verbundenes Geschäft zur Finanzierung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug, ist nach einem wirksamen Widerruf desselben ebenfalls rückabzuwickeln.

nicht veröffentlicht
 
LG Bielefeld
05.11.2008
18 O 34/08

Die Verwendung der alten Musterwiderrufsbelehrung während der Übergangszeit bis zum 1. Oktober 2008 ist wettbewerbsrechtlich als Bagatellverstoß zu sehen.

MMR 2009 (364) Ls.
 
LG Bochum
24.10.2008
I-14 O 191/08

Im Fernabsatzhandel über eBay ist es nicht ausreichend, Informationen zu dem Widerrufsrecht, zu AGB und anderen Vertragsbestimmungen lediglich online anzubieten. Vielmehr muss eine Information in Textform erfolgen. Dieses Erfordernis wird durch die Informatione auf der Website gerade nicht erfüllt.

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MMR 2009 (217) Ls.
 
AG Mitte
23.10.2008
16 C 123/08

§ 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB ist derart teleologisch zu Reduzieren, dass das Widerrufsrecht bei einem teilbaren Vertrag nur erloschen ist, soweit die Dienstleistung erbracht worden ist.

CR 2009 (265) MMR 2009 (280)
 
BGH
01.10.2008
VIII ZR 268/07
Ein Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung der Hinsendekosten bei einem Fernabsatzvertrag besteht nach deutschen Recht nicht. Es ist jedoch zweifelhaft, ob eine solche Auslegung mit der europäischen Fernabsatzrichtlinie vereinbar ist, so dass der BGH diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegt.
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NJW 2009 (66) MMR 2009 (107) K&R 2009 (40)
 
OLG Hamm
26.08.2008
4 W 85/08

Der Online-Unternehmer muss den Verbraucher auch nach der EuGH-Entscheidung vom 17.4.2008 über die den Verbraucher treffende Wertersatzpflicht nach § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV informieren.

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MMR 2009 (216) Ls.
 
AG Bielefeld
20.08.2008
15 C 297/08

Ein Unternehmer darf davon ausgehen, dass er die Ware zeitnah im Zusammenhang mit einem erklärten Widerruf Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises zurück erhält. Reagiert ein Verbraucher nach Widerrufserklärung ein halbes Jahr lang nicht, hat er das ihm zustehende Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verwirkt.

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CR 2009 (128) K&R 2009 (64)
 
OLG Koblenz
30.07.2008
5 U 397/08
Für die Frage, ob eine eBay-Käufer als verbraucher anzusehen ist, kommt es vor allem auf die Account-Inhaber an. Ist der Account im zeitpunkt des Vertragsschlusses auf eine GmbH eingetragen spricht viel dafür, dass diese und nicht der Inhaber Vertragspartner wird.
ITRB 2009 (34)
 
OLG München
26.06.2008
29 U 2250/08

Auf die Privilegierungswirkung des § 14 BGB-InfoV kann sich nur berufen, wer diese ohne Änderung 1:1 übernimmt. Die Klausel „die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung“ ist fehlerhaft. eBay-Händler können eine Wertersatzklausel nicht wirksam vereinbaren, weil eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluss nicht erfolgt.

Anmerkung Dr. Schirmbacher
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MMR 2008 (677) K&R 2008 (620)
 
LG Wuppertal
24.06.2008
5 O 13/08

Der Widerruf eines Kaufvertrages über einen PKW, welcher ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikations- mitteln zustande gekommen ist, ist möglich, wenn das Fahrzeug überwiegend privat genutzt werden soll.

nicht veröffentlicht
 
LG Berlin
24.06.2008
16 O 894/07
Wird der Versand von Waren eines eBay-Händlers in die gesamte EU angeboten, müssen auch Versandkosten für alle EU-Länder angegeben werden. Es genügt nicht, die Widerrufsbelehrung in einer Grafik-Datei anzubieten.
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AG Hamburg-Wandsbek
13.06.2008
716A C 11/08
Für die Verbrauchereigenschaft eines Versandhandelskunden ist unerheblich, ob er sich die bestellte Ware an seine Büroanschrift senden lasse. Entscheidend ist allein, für welchen Zweck die Ware erworben wird.
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MMR 2008 (844)
 
LG Leipzig
23.05.2008
5 O 280/08
Der Gegenstandswert bei Abmahnungen wegen Verletzungen des Fernabsatzrechts beträgt 4.000,- EUR.
nicht veröffentlicht
 
LG Köln
15.05.2008
37 O 1054/07

Ob jemand Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, hängt davon ab, dass das Rechtsgeschäft weder der gewerblichen oder der selbständigen beruflichen Tätigkeit des Handelnden zugerechnet werden kann. Über die Zuordnung entscheidet nicht der innere Wille des Handelnden, sondern der durch Auslegung zu ermittelnde Inhalt des Rechtsgeschäfts. Ob ein nebengewerblich (also außerhalb seines Hauptberufes) Tätiger bei Abschluss eines Vertrages im Rahmen seiner Nebentätigkeit als Unternehmer oder als Verbraucher anzusehen ist, ist auf der Basis der Anforderungen zu ermitteln, die an die Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu stellen sind. Hier wird man mehr verlangen müssen als nur die Feststellung eines formalen Status.

nicht veröffentlicht
 
AG Berlin-Charlottenburg
22.04.2008
226 C 158/07
Das Widerrufsrecht des Verbrauchers entfällt bei Abschluss eines DSL-Vertrages nicht dadurch, dass der Verbraucher den Anbieter bittet, mit Ausführung der Dienstleistung zu beginnen, jedenfalls wenn ohne ein entsprechendes Häkchen die Beauftragung insgesamt nicht möglich gewesen wäre.
MMR 2008 (493)
 
LG Lübeck
22.04.2008
11 O 9/08
Es ist nicht wettbewerbswidrig, im Rahmen einer Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben. Das Fehlen der Angabe von Auslandsversandkosten ist kein Wettbewerbsverstoß.
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MMR 2008 (554) K&R 2008 (483)
 
LG Bielefeld
18.04.2008
17 O 66/08
Zu den im Rahmen von § 312c BGB anzugebenenden Informationen zählt die E-Mail-Adresse des Anbieters. Es ist in der Widerrufsbleherung darauf hinzuweisen, dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt der Belehrung in Textform unf der Ware beginnt. Auch auf die Wertersatzpflicht des Verbrauchers ist hinzuweisen.
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EuGH
17.04.2008
C-404/06
Art. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.
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CR 2008 (481) NJW 2008 (1433)
 
OLG Düsseldorf
15.04.2008
I-20 U 187/07

Bei Verkäufen an Verbraucher über eBay besteht für den Unternehmer nicht die Möglichkeit § 357 Abs. 3 BGB anzuwenden. Eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher darauf hinweist, dass er Wertersatz auch für eine Verschlechterung der Ware zu leisten hat, die auf einer Ingebrauchnahme beruht, die über die bloße Prüfung der Ware hinausgeht, falsch und damit wettbewerbswidrig.

MMR 2009 (363) Ls.
 

Ansprechpartner:
Dr. Martin Schirmbacher

   
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