Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II soll Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler unterstützen. Es handelt sich hierbei um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie soll vor allem Corona-bedingte Umsatzrückgänge für die Monate September bis Dezember 2020 decken.