Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem sog. „Hamburger Brauch“ – Wie hoch darf die Vertragsstrafe sein?
Ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung erst einmal abgegeben, ist der erste Verstoß oft nicht weit. In der Praxis stellt sich dann die Frage: Was für eine Vertragsstrafe ist angemessen? Können Abmahner hier einfach horrende Vertragsstrafen verlangen?