Die Drohung des Arbeitnehmers „krank zu sein“ kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern ist in einer aktuellen Entscheidung zu dem Schluss gekommen, dass die Drohung des Arbeitnehmers, sich Krankschreiben zu lassen, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen kann.
