Crowdworking in der Praxis: Arbeits-, datenschutz- und urheberrechtliche Themen für Auftraggeber
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Seit dem 27.1.2021 ist die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, kurz Corona-Arbeitsschutzverordnung, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales befristet bis zum 15.3.2021 in Kraft getreten. Die neue Verordnung legt Arbeitgebern neue Obliegenheiten auf.
Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 16.12.2020 entschieden, dass die Anordnung der Arbeitgeberin zum Tragen einer Mund- Nasen- Bedeckung oder eines Gesichtsvisiers während der Arbeitszeit wirksam ist.
Von 10 auf 20: Besteht nunmehr noch Sonderkündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte? Die Unsicherheit des 2. DSAnpUG.
Nach dem 1.1.2015 vereinbarte arbeitsvertragliche Ausschlussfristklauseln müssen den Mindestlohn ausnehmen. Werden Ansprüche auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht aus dem Anwendungsbereich der Ausschlussfrist ausgenommen, sind sie insgesamt unwirksam.