Webinare im 1. Halbjahr 2026
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Webinar am 26.03.26. Jetzt kostenlos anmelden!
Mit dem „Lindenapotheke“-Urteil zu Gesundheitsdaten zementiert der Europäische Gerichtshof seine extrem weite Auslegung von Art. 9 DSGVO. Die Folgen – insbesondere für den Online-Handel – sind erheblich.
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Webinar am 20.2.2025 Jetzt kostenlos anmelden!
Der European Health Data Space (EHDS) bringt neue Regelungen zur Nutzung elektronischer Gesundheitsdaten. Besonders die Sekundärnutzung birgt datenschutzrechtliche Herausforderungen.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 27.06.2024, Az. 6 U 192/23) zeigt einen neuen Rechtsdurchsetzungsansatz im Anwendungsbereich des TDDDG auf, der auch auf das allgemeine Datenschutzrecht ausstrahlen könnte. Das Urteil stellt eine eigene „Haftung“ von Microsoft in Fällen unzulässiger Cookie-Speicherungen auf Dritt-Webseiten im Rahmen von Microsoft Advertising fest.
Im kommenden Jahr 2025 ist ein neues Set an Standardvertragsklauseln zu erwarten. Diese werden eine seit Langem bestehende Lücke im System der Drittlandübermitt-lungen nach Kapitel V der DSGVO schließen.
Die Datenschutzkonferenz (DSK) legt in den letzten Monaten einen größeren Fokus auf den Datenschutz in der medizinischen Forschung und im Gesundheitskontext. In einem Positionspapier adressiert die DSK verschiedene datenschutzrechtliche Fragestellungen bei cloudbasierten digitalen Gesundheitsanwendungen, welche im folgenden Beitrag – auch unter Berücksichtigung der jüngsten EuGH-Rechtsprechung – näher beleuchtet werden.
In einem kürzlich verkündeten Urteil hat das Landgericht München I (Endurt. v. 19.01.24 – 37 O 4402/23) zum Inhalt und der Reichweite des sog. Kopplungsverbots aus Art. 7 Abs. 4 DSGVO geurteilt. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass ein „absolutes“ Kopplungsverbot im Datenschutzrecht nicht besteht.
Hier die Aufzeichnung vom 24.06.2022 ansehen
Die österreichische Datenschutzbehörde stuft den Einsatz von Google Analytics wegen Datenübermittlungen in die USA als datenschutzrechtswidrig ein. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Entscheidung und ordnet die Aussagen der Aufsichtsbehörde ein.