Rechtsprechung im Arbeitsrecht – Aktuelle Entwicklungen und ein Ausblick auf 2026
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Geschäftsgeheimnisse sind für Unternehmen ein essenzieller Erfolgsfaktor. Doch nicht jede pauschale Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag hält der rechtlichen Überprüfung stand. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 17. Oktober 2024, Az. 8 AZR 172/23) zeigt, wo die Grenzen liegen und welche Folgen sich für Arbeitgeber daraus ergeben.
Premiere bei Folge 67 von HÄRTING|fm! Mit Christian Willert, Partner bei Härting Rechtsanwälte und Anwalt der ersten Stunde, wird die Litigation-Staffel fortgesetzt. Thematisiert werden wieder drei Streitigkeiten, alle mit Bezug zum Arbeitsrecht.
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nach dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
Der BGH hat mit Urteil vom 23.04.2024 – Az. II ZR 99/22 an seine bisherige Rechtsprechung zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten angeknüpft und sie um die Entscheidung zur Wirksamkeit einer nachträglichen Verfallsklausel erweitert.
Mit Urteil vom 29.11.2023 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass auch ein exzessiver DSGVO-Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber nicht automatisch zum Rechtsmissbrauch führt. Dies gilt auch, wenn die Auskunft für den Arbeitgeber erheblichen Aufwand bedeutet. (OLG Nürnberg, Urt. v. 29.11.2023 – Az.: 4 U 347/21)
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Das Jahr 2024 hält zahlreiche Änderungen bereit, die für die tägliche arbeitsrechtliche Praxis von Bedeutung sind. Nachfolgend einige wichtige Neuerungen:
Für Ansprüche eines ehemaligen Bewerbers nach der DSGVO ist laut dem AG Duisburg der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.