Von Angel-Investor:innen zum Großkonzern: Gesellschaftsrechtliche Auskunftsansprüche und der Datenschutz
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Berlin: Ein Gesellschaftsbeschluss, der die Erteilung einer Auskunft von der Zustimmung der betroffenen Gesellschafter abhängig macht, ist unwirksam. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Gesellschaftsvertrags, eine Einwilligung ist daher nicht notwendig.
Das Thema der Drittstaatenübermittlung zählt seit Wegfall des Privacy-Shield zu den größten Herausforderungen, denen sich Unternehmen mit Blick auf Datenschutz-Compliance ausgesetzt sehen. Die Lösungsansätze reichen dabei von „alles Abschalten" bis „Kopf in den Sand".
Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist, die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen wurde, galt zunächst nur bis zum 30.09.2020.
Einwilligung und Asset Deal: Opt Out wird anerkannt.
Kunden- oder Beschäftigtendaten sind naturgemäß häufig ein wesentliches Asset in Unternehmenstransaktionen. Das wirft die Frage nach dem datenschutzrechtlichen Umgang mit diesen Informationen auf. Wann dürfen diese Daten an einen potenziellen Erwerber weitergegeben werden?