Von Angel-Investor:innen zum Großkonzern: Gesellschaftsrechtliche Auskunftsansprüche und der Datenschutz
Hier die Aufzeichnung ansehen

Hier die Aufzeichnung ansehen
Ein Gesellschaftsbeschluss, der die Erteilung einer Auskunft von der Zustimmung der betroffenen Gesellschafter abhängig macht, ist unwirksam. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Gesellschaftsvertrags, eine Einwilligung ist daher nicht notwendig.
Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist, die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossen wurde, galt zunächst nur bis zum 30.09.2020.
Einwilligung und Asset Deal: Opt Out wird anerkannt.
Kunden- oder Beschäftigtendaten sind naturgemäß häufig ein wesentliches Asset in Unternehmenstransaktionen. Das wirft die Frage nach dem datenschutzrechtlichen Umgang mit diesen Informationen auf. Wann dürfen diese Daten an einen potenziellen Erwerber weitergegeben werden?