Sehr geehrte Damen und Herren,
der August hat nicht nur einige interessante (gerichtliche) Entscheidungen mit sich gebracht, die unsere Kolleg:innen für Sie zusammengefasst haben, sondern auch ein EMRK-Zusatzprotokoll, das Thema Schuldrechtsmodernisierung und WarenkaufRL und eine Artikel zu „Monogrammmarken: Schutzlücken bei abweichender grafischer Ausrichtung“ unseres Kollegen Philipp C. Redlich in der neusten Ausgabe GRUR Prax. Wir freuen uns auch unsere Mandanten in Deutschland und der Schweiz zu den neuen Standarddatenschutzklauseln unterstützen und beraten zu können.
Insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht haben wir uns diesen Monat mit einigen Entscheidungen für Sie befasst: So haben sich Nicole Beranek Zanon und Olivia Boccali mit der Schweizerischen Lauterkeitskommission und ihrer Entscheidung zum Begriff „massenhaft“ beim Versand von E-Mail-Werbung beschäftigt, Agnes Möller und Tinam Lorenzo fassen das Urteil zur Begründung des Gerichtsstandes durch Impressumsangaben zusammen, Fabian Reinholz und Nicolas Porwitzki erläutern die Entscheidungen zum Lindt-Goldhasen und zur Marke „Black Friday“ und gemeinsam mit Philipp C. Redlich erörtert Nicolas Porwitzki die Beurteilung des EuG zur Eintragungsfähigkeit des Zischens einer Getränkedose. Außerdem haben sich Christian Willert und Lea Steffan im Arbeitsrecht die Kündigung aufgrund der Drohung mit Kranksein vonseiten des Arbeitnehmers angeschaut und im IT-Recht Alessio Frongillo die DNA-Datenspeicherung.
In eigener Sache freuen wir uns, Sie sowohl auf den diesen Monat anstehenden Schweizer IT-Juristinnen Tag 2021 hinweisen zu können, als auch auf unsere Kooperation mit Marketplace Uni.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen,
Ihr Team von HÄRTING Rechtsanwälte
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