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Mitarbeiterkontrolle spielt eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Führung eines Unternehmens. Sowohl das Arbeitsverhalten der einzelnen Arbeitnehmer als auch die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Anweisungen bedürfen einer Überwachung durch den Arbeitgeber. Durch Mitarbeiterkontrolle können ineffiziente Abläufe ermittelt und die Effizienz von Mitarbeitern und des Unternehmens im Ganzen verbessert werden. Werden im Zusammenhang mit der Mitarbeiterkontrolle personenbezogene Daten verarbeitet und neuartige Technologien eingesetzt, muss vor der Überwachung stets geprüft werden, ob bzw. in welchem Umfang sie erlaubt, sinnvoll und angemessen ist. Nicht jede aus Sicht des Unternehmens sinnvolle Überwachung darf ohne Absprache mit dem Arbeitnehmer eingesetzt werden. Was aber dürfen Unternehmen im Zusammenhang mit der Mitarbeiterkontrolle und wozu sind sie ggf. sogar verpflichtet?
Mit dieser Frage setzen sich die Rechtsanwältinnen Maya El Auwad und Marlene Schreiber in ihrem Webinar auseinander. Folgende rechtliche Fragen sollen dabei diskutiert werden:
- Welche gesetzlichen Regelungen befassen sich mit dem Beschäftigtendatenschutz
- Unter welchen Bedingungen und in welchem Ausmaß ist die elektronische Kontrolle von Arbeitnehmern zulässig?
- Welche Sanktionen drohen bei Verletzung des Beschäftigtendatenschutzes?
- Was dürfen Unternehmen im Zusammenhang mit der Mitarbeiterkontrolle und wozu sind sie verpflichtet?
- Welche Rechte hat der Arbeitnehmer in Bezug auf Beschäftigtendatenschutz?
- Wie nimmt man eine sinnvolle Abwägung zwischen dem Beschäftigtendatenschutz und dem Interesse an Kontrolle des Arbeitgebers vor?
Hier anmelden für das Webinar am 19.11., 10-11 Uhr.
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