4. März 2025
von Albrecht Doering
Die Diskussion um einen Mindesttarif für Fahrten mit Plattformen wie Uber oder Bolt nimmt in Berlin zunehmend an Fahrt auf. Während die Einführung eines solchen Tarifs auf den ersten Blick nach einem Rückschlag für die Mietwagenbranche klingt, könnte sie auch neue Chancen eröffnen.
Hintergrund ist das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das strenge Voraussetzungen für die Einführung eines Mindesttarifs vorsieht. § 51a PBefG erlaubt einen Mindesttarif nur, wenn dies zum Schutz des öffentlichen Verkehrsinteresses erforderlich ist. Doch was bedeutet das konkret für die Mietwagenbranche?