Wenn die Datenschutzbehörde 3-mal klingelt: Praktische Erfahrungen im Umgang mit Anfragen von Aufsichtsbehörden
Hier kostenlos die Aufzeichnung vom 12.02.2021 anschauen!

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In Folge 13 von HÄRTING.fm sprechen Maya und Rika mit Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen und unserem Shooting Star-Kollegen Patrick Gössling darüber, warum die Forderung nach mehr Kontrolle nachrichtendienstlicher Überwachung kein staatsfeindlicher Akt ist und wie man eigentlich einen Nachrichtendienst verklagt.
Das Planet49 Urteil vom BGH hat zu einer neuen Welle von Cookie-Bannern geführt. Einige erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen, andere gehen deutlich darüber hinaus. Der Beitrag erläutert, was konkret zu tun ist, um die Anforderungen für die Internetpräsenz der Kanzlei zu erfüllen.
In diesem Beitrag, der auf einen Vortrag bei der DSRI-Herbstakademie 2020 zurückgeht, werfen wir erneut die Frage auf, inwieweit die Einwilligung die richtige Rechtsgrundlage ist.
Immer öfter bieten Unternehmen ihren potenziellen Kunden die Möglichkeit, in direkte Kommunikation über geschriebene Nachrichten zu treten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über rechtliche Fragen bei der Einführung von Chat-Funktionen und Chatbots im E-Commerce.
Das Schweizer Bundesgericht hat eine interessante Entscheidung zu den Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs getroffen und ist dabei auch auf den Rechtsmissbrauch eingegangen.
Martin Schirmbacher in einer Episode des Online-Kurses zum Thema Datenschutz im Online-Marketing.
In Folge 12 von HÄRTING.fm sprechen wir mit Dr. Hendrik Wieduwilt über die Sperre von @realDonaldTrump auf Twitter und die Meinungsfreiheit.
Die LfD Niedersachsen verhängt ein Millionenbußgeld, veröffentlicht die Gründe und das ohne in drei Jahren einmal vor Ort gewesen zu sein.
In Zeiten von boomendem Homeoffice sind Videokonferenzsysteme omnipräsent. Zeit, sich mit den Anforderungen an die Systeme einmal genauer zu beschäftigen.
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Niko Härting klagt für Reporter ohne Grenzen seit 2016. Nur 2% aller Beschwerden werden überhaupt für zulässig erklärt!