Wer kontrolliert die Barrierefreiheit?
Die Bundesländer befinden sich auf dem Weg, die Überwachung der Einhaltung des BFSG durch eine einheitliche Marktüberwachungsbehörde zu regeln. Hier wird der aktuelle Stand und die Folgen dokumentiert.

Die Bundesländer befinden sich auf dem Weg, die Überwachung der Einhaltung des BFSG durch eine einheitliche Marktüberwachungsbehörde zu regeln. Hier wird der aktuelle Stand und die Folgen dokumentiert.
Ab dem 28. Juni 2025 wird die Barrierefreiheit digitaler Angebote in vielen Bereichen nicht bloß optional, sondern eine verbindliche rechtliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, ihre Webseiten und mobilen Anwendung barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das für Webagenturen, die von diesen Unternehmen mit der Webentwicklung beauftragt werden? Trifft sie selbst eine Pflicht, diese Webseiten barrierefrei umzusetzen? Und wenn ja, können Unternehmen auch rückwirkend eine Nachbesserung bestehender Seiten verlangen?
Am 18. Oktober 2024 hat der Bundesrat dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Ziel: weniger Aufwand für die Wirtschaft, mehr Zeit für das Kerngeschäft. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Was zunächst nach einer spürbaren Erleichterung klingt, hat jedoch auch eine datenschutzrechtliche Komponente, die Unternehmen nicht unterschätzen sollten.
Über die neuen EU-Vorgaben für umweltbezogene Werbeaussagen (Green Claims) und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen. Im Fokus steht die EmpCo-Richtlinie, die strengere Regeln für Werbende einführt.
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz wurde im Juli 2021 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) in nationales Recht überführt. Bis zum 28. Juni 2025 müssen private Wirtschaftsakteure bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Die Pflichten, welche Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungsanbieter treffen sind umfangreich. Neben den spezifischen Vorgaben für die betroffenen Produkte, steht vor allem der Begriff der elektronischen Dienstleistung im Fokus. Denn dieser betrifft vordergründig den E-Commerce-Bereich.
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Ein lästiges Bürokratiedetail weniger: Die EU-Kommission hat beschlossen, die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) für Verbraucherstreitigkeiten zum 20.7.2025 einzustellen.
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Mit der Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie in nationales Recht kommen auf viele Unternehmen neue gesetzliche Herausforderung zur Umsetzung der eigenen IT-Sicherheit zu. Die Anforderungen betreffen nicht mehr nur KRITIS-Unternehmen, sondern auch sogenannte besonders wichtige und wichtige Einrichtungen. Damit sind deutlich mehr Unternehmen erfasst, als dies bei den Vorgängerregelungen der Fall war. Gleichzeitig nimmt die Anzahl der Bedrohungslagen durch Cyber Incidents gerade auch in Deutschland stetig zu. Daher haben Unternehmen unabhängig von NIS2 ein Interesse daran, die eigene Cyber-Abwehr technisch und organisatorisch zu optimieren. Die neuen gesetzlichen Vorgaben können Anlass und Richtschnur hierfür bieten.
In dem Webinar gehen wir auf die rechtlichen Anforderungen des einwilligungsfreien Bestandskundenmarketings ein und beleuchten aktuelle Urteile zum Thema. Zudem geben wir Tipps, wie im Falle von Abmahnungen und Schadenersatzforderungen bestmöglich reagiert werden sollte.