KI in der (Rechts-)Praxis – der 2. KI-Tag bei HÄRTING
Am 28.11.2024 fand in unseren Kanzleiräumen der 2. HÄRTING KI-Tag statt. In diesem Beitrag finden Sie spannende Einblicke und die wichtigsten Erkenntnisse!
Das Recht der Informationstechnologien kennen wir in allen seinen Facetten als spannende Querschnittsmaterie von Anfang an. Das IT-Recht prägt unsere tägliche Arbeit und beschäftigt unsere Rechtsanwälte und Teams kanzleiübergreifend mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Spezifische Fachkenntnisse werden gleichzeitig auf einzelne Kernkompetenzen konzentriert. Dabei kennen wir nicht nur das Recht, sondern haben auch ein Verständnis für die Technologie.
Wir gestalten und prüfen IT-Verträge vom Erwerb und der Entwicklung über die Anpassung und Nutzung bis hin zur Pflege und Wartung von Software oder Hardware. Gerne begleiten wir auch die Vertragsverhandlungen für Sie oder beraten, wenn Ihr IT-Projekt in Schieflage gerät.
Vom klassischen B2C Online-Shop bis zur Marktplatz-Lösung: Wir beraten und begleiten Anbieter und Betreiber bei der rechtlichen Umsetzung, erstellen die notwendigen Rechtstexte und achten auf erforderliche Informationspflichten.
Sie wollen Ihre Lösung als mobile Anwendung anbieten oder über solche mobilen Angebote Inhalte oder Dienste vertreiben? Wir kennen die Besonderheiten.
Ob eigener Unternehmensauftritt auf einer Social Media-Plattform oder die Verbreitung von Inhalten bzw. Angeboten über derartige Plattformen – Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Fallstricke auf.
Wir beraten Plattformbetreiber, SaaS-Anbieter oder andere Dienstleister von Cloud-Lösungen bei der Erstellung und Durchsetzung von Nutzungsrichtlinien und anderer Rechtstexte sowie der Ausgestaltung der verschiedenen Rechtsbeziehungen.
Welche Formen der digitalen Werbung (z.B. E-Mail, Gewinnspiel, Social Media, Display, Suchmaschinen, Affilliate) wie möglich sind und was Sie dabei beachten müssen, zeigen wir Ihnen auf. Unsere Beratung reicht vom klassischen Verteiler, über Werbenetzwerke bis hin zu CRM & DMP-Lösungen.
Softwareentwicklung kommt ohne Open Source nicht aus. Wir beraten Sie, sowohl als Anbieter einer Open Source-Lösung, wie auch hinsichtlich des Einsatzes von Open Source-Lösungen von Dritten. Bei der Gestaltung von Softwareverträgen haben wir den möglichen Einsatz der verschiedenen Open Source-Modelle immer im Blick.
KI, Blockchain, Industrie 4.0, carIT, E-Learning und Smart Data. Themen der digitalen Zukunft bewegen uns schon heute, weil bei vielen unserer Mandanten die Zukunft bereits heute Praxisalltag ist.
Wir beraten Anbieter von IT-Service-Leistungen wie ASP, Housing und Hosting sowie im Rahmen von Cloud-Lösungen bei der rechtlichen Ausgestaltung von Kundenbeziehungen, vom Vertragsangebot bis zum Service-Level-Agreement.
Wir beraten und begleiten IT-Transaktionen, vom Verkauf von Systemlösungen über die Veräußerung von sonstigem IT Know – how bis hin zu Umstrukturierungsmaßnahmen, einschließlich der Maßnahmen zur Absicherung eigener Rechtspositionen wie zum Beispiel Software-Escrow.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau von Online-Vertriebssystemen sowie bei der Gestaltung Ihres digitalen Geschäftsmodells bis hin zum Omnichannel-System.
Unsere Spezialisten für Verfahrens- und Prozessrecht begleiten Sie bei streitigen Auseinandersetzung, sowohl vor Gerichten als auch im Rahmen von Schiedsverfahren, Schlichtung oder Mediation, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Unsere Arbeitsrechtlicher versorgen Sie mit den notwendigen Vereinbarungen und sonstigen Rechtstexten, wie BYOD-Vereinbarung, E-Mail- und Internetnutzung, IT-Richtlinien und Vereinbarungen für freie Entwickler.
Ob Website-/Plattformerstellung, Schutz von digitalen Inhalten oder Streitigkeiten rund um Domains: Wir beraten Sie in allen Fragen um die Absicherung Ihres digitalen Auftritts und achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen für Telemedien.
IT-Recht kommt selten ohne Datenschutz aus. Anforderungen aus der DSGVO oder aus sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften haben wir immer im Blick.
Digitalisierung macht an den nationalen Grenzen nicht halt. Mit unserem engen Netzwerk von Kollegen auf der ganzen Welt sind wir auch für europäische und internationale Vorhaben aufgestellt.
Sie sind vom Vertragsschluss bis zur Rechnungstellung und Zahlung rein digital aufgestellt oder haben dies vor? Dann beraten wir Sie zu den rechtlichen Anforderungen und Möglichkeiten, einschließlich elektronischer Signaturverfahren.
Sie sind Teil der öffentlichen Hand oder wollen sich bei einem öffentlichen Vergabeverfahren bewerben. Wir beraten Sie zu allen relevanten vergaberechtlichen Bezügen des IT-Rechts und begleiten den Einsatz von EVB-IT.