Fashion Law 2025 | 2. Deutscher Moderechtstag

Seit vielen Jahren beraten wir unsere Mandanten bei Datenschutzfragen. Von der einfachen Datenschutzerklärung zu komplexen Gutachten, von der Prüfung von AV-Vereinbarungen zur Vertretung in datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen sind wir für unsere Mandanten aller Branchen da.
Wir begleiten Unternehmen und deren Digitalisierungspläne von der Grundkonzeption bis zum GoLive mit rechtlicher Expertise.
Bei kritischen Businessprozessen kann es erforderlich sein, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit in einem Gutachten zu prüfen. Unsere Ausarbeitungen schließen stets mit einem klaren Ergebnis und einer praxisnahen Handlungsempfehlung. Wenn das erforderlich ist, begleiten wir auch die Erstellung von Datenschutzfolgeabschätzungen.
Ob Asset-Deal oder Share Deal, wir beraten Unternehmen bei der rechtssicheren Übermittlung von Kundendaten im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen. Schon im Rahmen von Due Diligences stellt sich regelmäßig die Frage nach der Zulässigkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten durch den potenziellen Erwerber. Zudem beraten wir Insolvenzverwalter bei der Verwertung von Assets mit Personenbezug.
Wir erstellen alle notwendigen Rechtstexte: Datenschutzinformationen für Websites und Apps, Werbeeinwilligungen, Einverständniserklärungen oder Social-Media-Guidelines. Dazu zählt auch die konkrete textliche Ausgestaltung an sich lästiger Cookie-Banner und die Integration von Consent-Management-Tools.
Im Zuge der Umsetzung der DSGVO haben wir in vielen vor allem größeren Unternehmen Datenschutzprojekte begleitet. Wir helfen dabei, Ihr Unternehmen oder einzelne Bereiche DSGVO-compliant aufzustellen. Dabei geht es inzwischen meist um eine Re-Evaluierung des Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder eingeführter Datenschutzmanagementsysteme.
Bei der Zusammenarbeit mit Dienstleistern und Kooperationspartner stellt sich stets die Frage nach der datenschutzrechtlichen Grundlage. Wir prüfen, welche Konstellation aus Datenschutzsicht vorliegt (Art. 28 DSGVO, Art. 26 DSGVO oder Controller-zu-Controller) und erstellen die erforderlichen Rechtstexte.
In den vergangenen 2 Jahren haben wir in über 2.000 Fällen möglicher Datenschutzverletzungen geprüft, ob der Vorfall gegenüber der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden muss. In vielen Fällen ergibt sich dabei, dass eine Meldung jedenfalls deshalb unterbleiben kann, weil voraussichtlich kein Risiko für die Betroffenen besteht. Sie erhalten von uns in der Regel am selben Tag eine Dokumentation des Vorfalls und eine klare Empfehlung zur Meldepflicht nebst Hinweisen zu rechtlich erforderlichen Sofortmaßnahmen.
Wir beraten Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen der modernen Arbeitswelt. Unser Team HR-IT unterstützt Sie in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes. Von der Digitalisierung des Bewerbungsverfahrens über die digitale Personalakte zum Home Office und mobilem Arbeiten bis zum Einsatz digitaler Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen – wir stellen die Digitalisierung Ihrer Personalabteilung und Mitarbeiterführung auf datenschutz- und arbeitsrechtlich sichere Füße!
Nicht erst seit Wirksamwerden der DSGVO vertreten wir Mandanten in Verfahren gegen deutsche Datenschutzbehörden. Die Zahl und Bedeutung der Verfahren hat in den vergangenen Jahren allerdings deutlich zugenommen. Unser Datenschutz-Litigation-Team betreut viele spannende Verfahren für Unternehmen gegen Datenschutzbehörden. Während zum Teil potenziell große DSGVO-Bußgelder im Raume stehen, geht es bisweilen um (vermeintliche) Kleinigkeiten, die aus der Welt geschafft werden müssen.
…sind wir nicht selbst. Die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten bieten wir nicht an, weil wir uns daran aufgrund berufsrechtlicher Regelungen gehindert sehen. Als Rechtsanwälte können wir Sie nicht zugleich datenschutzrechtlich beraten und die Funktionen des kontrollierenden Datenschutzbeauftragten wahrnehmen. Wir arbeiten aber mit spezialisierten Datenschutzbeauftragten zusammen, von deren Leistungen wir überzeugt sind. Sprechen Sie uns daher gern auch darauf an.