Reputationsschutz
Das Spannungsfeld von Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerung
Das Spannungsfeld von Persönlichkeitsrecht und Meinungsäußerung
Seit über zehn Jahren unterstützen wir die Free-Open-Air Workshops von Clubcommission und IHK mit unserem rechtlichen Input. Die regelmäßig diskutierten Fragestellungen möchten wir mit diesem Handout aufgreifen und anhand von Sachverhalten aus der Praxis diskutieren. Grundlage ist ein Ausgangssachverhalt, den wir um verschiedene Varianten ergänzt haben.
Rechtsfragen zur Werbung anlässlich der Fußball Europameisterschaft 2024
Die wichtigsten Infos zur Markenanmeldung in den USA
HÄRTING Rechtsanwälte berät Sie für einen optimalen Kennzeichenschutz. Wir bieten Ihnen beim internationalen Markenschutz das notwendige Know How und aus unserem Netzwerk die richtigen Partner vor Ort.
Im Rahmen des Free Open Air Workshops der Clubcommission halten Philipp Schröder-Ringe und Tjade Elix am einen Vortrag zu den rechtlichen Grundlagen von Open Air Veranstaltungen
Mit Merchandising hat die Wirtschaft eine Möglichkeit gefunden, alles zu Geld zu machen, was in der öffentlichen Wahrnehmung eine Rolle spielt. Wenig verwunderlich also, dass auch die Sportindustrie Haus und Hof vielfältig vermarktet. Hierbei entsteht ein Spannungsfeld zwischen Rechten verschiedener juristischer oder natürlicher Personen.
In der Praxis kommt es regelmäßig, wenn nicht sogar sehr häufig vor, dass man ein Werk (z.B. ein Musiktitel) für verschiedene Zwecke nutzen will. Damit es im Rahmen dieser Verwendung nicht zu unschönen Überraschungen kommt, sollte man das Rechte-Clearing kennen.
Innerhalb unseres Beratungsfeldes zum Filmrecht bzw. Entertainment kommt man nicht um Fragen aus dem Bereich des Urheberrechts herum. Man stößt dabei an rechtliche Grenzen, wenn es beispielsweise um die Beurteilung der Frage geht, ob Ereignisse, die tatsächlich stattgefunden haben, verfilmt werden dürfen. Warum dies nicht der Fall sein sollte und um welche rechtlichen Grenzen es in erster Linie geht, werden wir nachfolgend für Sie darstellen. Dabei werden wir sowohl auf grundlegende Interessen der Akteure als auch darauf eingehen, welche möglichen Folgen eine Missachtung der gesetzlichen Normierung nach sich ziehen könnte
„Für alle, die #Neuland entdecken wollen“ - mit diesem Slogan warb 2013 der Autovermieter SIXT für seine neuen Produkte.