Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) im E-Commerce
Mit dem Barrierefreiheitsgesetz wurde im Juli 2021 die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) in nationales Recht überführt. Bis zum 28. Juni 2025 müssen private Wirtschaftsakteure bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten. Die Pflichten, welche Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungsanbieter treffen sind umfangreich. Neben den spezifischen Vorgaben für die betroffenen Produkte, steht vor allem der Begriff der elektronischen Dienstleistung im Fokus. Denn dieser betrifft vordergründig den E-Commerce-Bereich.