EuGH-Urteil: Cyberangriff kein Beweis für ungeeignete Schutzmaßnahmen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigte sich in seinem Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21 mit einem Cyber-Angriff auf eine bulgarische Behörde aus dem Jahr 2019, von welchem mehr als sechs Millionen natürliche Personen (sowohl bulgarische als auch ausländische Staatsbürger) betroffen waren.