Keine Ähnlichkeit zwischen virtuellen und realen Gütern
Laut dem EUIPO besteht keine Ähnlichkeit zwischen virtuellen und realen Gütern (Widerspruchsverfahren Nr. B 3 199 946 vom 08.07.2024). Diese Entscheidung könnte wegweisend sein für die Markenanmeldungen in diesem Spannungsfeld. Aber auch hier kommt es weiterhin auf eine Betrachtung im Einzelfall an.