Die Schweiz bleibt angemessen
Die Europäische Kommission prüfte den Angemessenheitsentscheid der Schweiz anfangs 2024 erneut und erklärte das Datenschutzniveau der Schweiz weiterhin als angemessen.
Wir beraten Unternehmen zu allen rechtlichen Fragen der modernen Arbeitswelt. Von der Digitalisierung des Bewerbungsverfahrens und das Führen einer digitalen Personalakte über das Home Office und mobiles Arbeiten bis zum Einsatz digitaler Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen – wir stellen die Digitalisierung Ihrer Personalabteilung und Mitarbeiterführung auf datenschutz- und arbeitsrechtlich sichere Füße!
Wir beraten bei der Ausgestaltung von online oder digital durchgeführten Bewerbungsverfahren. Was darf ein (potenzieller) Arbeitgeber im E-Recruiting, in welchem Umfang sind Background-Checks, Active Sourcing, Profiling und der Einsatz von Video- und Assessment-Tools erlaubt? Dürfen Bewerberpools und Skill-Datenbanken angelegt werden? Wir helfen dabei, Bewerbungsverfahren zulässig zu gestalten
Auch bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten beraten wir unsere Mandanten umfassend: was muss beachtet werden? Wie und in welchem Umfang sind Mitarbeiter zu informieren? Dürfen Daten innerhalb von Konzernen oder an Dritte weitergegeben werden? Unter welchen Voraussetzungen dürfen Unternehmen Bilder von Mitarbeitern veröffentlichen?
Wir prüfen Maßnahmen und Tools, die zur digitalisierten Steuerung und Kontrolle von Beschäftigten eingesetzt werden und beraten hinsichtlich des Einsatzes von Personalmanagementtools wie z.B. zu Videoüberwachung, Monitoring, Zeiterfassung, Wearables, betrieblicher Kommunikationstechnik, Fraud Detection und vielem mehr.
Die Digitalisierung der Personalführung verlangt die Einrichtung und den Betrieb einer entsprechendentechnischen Infrastruktur. Nicht selten sollen auch Softwarelösungen oder Tools von externen IT-Dienstleistern eingebunden werden. Wir beraten und unterstützen sowohl IT-Dienstleister als auch Arbeitgeber bei der Erstellung und Verhandlung von IT-Verträgen, z.B. über Softwarelizenzen, Softwareentwicklung, Softwarepflege und Datenschutzvereinbarungen
Wir erstellen die im Zusammenhang mit einer digitalen Arbeitswelt erforderlichen Rechtstexte: von Datenschutzinformationen für Bewerber und Mitarbeiter über Teilnahme- und Nutzungsbedingungen bis hin zu erforderlichen Einwilligungserklärungen und Social-Media-Guidelines
Neue Arbeitsformen bringen häufig die Einbeziehung des Betriebsrats mit sich. Wir helfen bei der Formulierung sinnvoller Betriebsvereinbarungen und unterstützen sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte bei der Verhandlung
Um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Unternehmen, vor allem auch als Arbeitgeber gegenüber den eigenen Beschäftigten, sicherzustellen, bedarf es intensiver und umfassender Schulungen. Wir schulen insbesondere Mitarbeiter der HR- und Personalabteilungen zum richtigen Umgang mit Beschäftigtendaten, informieren über die datenschutzrechtlichen Vorgaben und geben konkrete Umsetzungshinweise.