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Seit wenigen Tagen ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft und damit auch dessen verschärfte Strafbestimmungen. Mit den Voraussetzungen, bei deren Vorliegen nun eine Strafbarkeit wegen Verstössen gegen das nDSG in Betracht kommt, hat sich RAin lic. iur. Nicole Beranek Zanon in Ausgabe 04/2023 der PinG Privacy in Germany eingehend auseinandergesetzt. Wozu sich Nicole Beranek Zanon in ihrem Artikel äussert, können Sie zusammengefasst diesem Beitrag entnehmen.

Gemäss Nicole Beranek Zanon ist Datenschutz spätestens mit dem nDSG zu einem „ernsthaften Compliance-Thema“ geworden. Zum einen wurde die maximale Busse von CHF 10‘000.- (Art. 34 und 35 aDSG i.V.m. Art. 106 Abs. 1 StGB) auf CHF 250‘000.- (Art. 60–63 nDSG) erhöht. Zum anderen kann die Nichtbeachtung von datenschutzrechtlichen Vorgaben nunmehr strafrechtliche Konsequenzen für die verantwortlichen Personen und damit neu für die natürlichen Personen im Unternehmen haben. Wurden bis anhin regelmässig Verletzungen des aDSG von Unternehmen aufgrund der geringen Bussenhöhe in Kauf genommen, haben die höheren Strafen neu zur Folge, dass ein Verstoss gar zu einem für Dritte einsehbaren Strafregistereintrag bei den verantwortlichen Personen führen kann. In ihrem Beitrag stellt Nicole Beranek Zanon insbesondere die Voraussetzungen dar, bei deren Vorliegen eine Strafbarkeit wegen Verstössen gegen das nDSG in Betracht kommt.

 

Nicole Beranek Zanon nimmt dabei zunächst eine Abgrenzung des Oberbegriffs „Verantwortlichkeit“ in zivilrechtlicher, öffentlich-rechtlicher (aufsichtsrechtlicher) und strafrechtlicher Verantwortlichkeit vor. Auch wenn diese voneinander abzugrenzen sind, ist dem Begriff der Verantwortlichkeit in jeder genannten Hinsicht genügend Beachtung zu geben und findet sich im nDSG wieder.

 

Sodann geht Nicole Beranek Zanon auf den möglichen Kreis der Täter genauer ein, welcher vom Verwaltungsrat und der Geschäftsführung über den Business Owner bis hin zum Datenschutzberater reichen kann. Ausserdem wird auch auf das Unternehmen als Ganzes und dessen Rolle im Rahmen der Strafbarkeit genauer eingegangen.

 

Schliesslich erhält der Leser eine detaillierte Auslegeordnung zu den neuen Strafbestimmungen im nDSG. Nebst Ausführungen zu Tatobjekt, Tathandlungen der einzelnen Tatbestände und Taterfolg, behandelt Nicole Beranek Zanon in ausführlicher Weise die subjektiven Tatbestandsmerkmale. Nicht vernachlässigt werden auch die verschiedenen Formen der Teilnahme, der erforderliche Strafantrag sowie Fragen der Strafverfolgung und der Verjährung.

 

Hat dieser Einblick in den Beitrag von Nicole Beranek Zanon Ihr Interesse geweckt, können Sie den gesamten Artikel unter diesem Link online beziehen.

 

Quellen:

Nicole Beranek Zanon, Strafbarkeit nach dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz, in: 04/2023 PinG Privacy in Germany vom 7. Juli 2023 (abrufbar unter: https://pingdigital.de/ce/strafbarkeit-nach-dem-neuen-schweizer-datenschutzgesetz/detail.html)