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Wie wir helfen
  • Implementierung von KI und KI Governance

    Die Integration von KI-Systemen in Ihr Unternehmen bringt sowohl technische als auch rechtliche Herausforderungen mit sich. Sei es die Einbindung eines Chatbots auf Ihrer Website oder die komplette Integration von generativer KI in Ihre Geschäftsprozesse – wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres KI-Governance Projekts und helfen Ihnen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

  • Datenschutz

    Wir unterstützen Sie bei der datenschutzrechtlichen Analyse der Integration von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen. Dabei prüfen wir, welche datenschutzrechtlichen Konstellationen vorliegen (Auftragsverarbeitung, Joint Controller oder Controller-zu-Controller) und erstellen bzw. prüfen die erforderlichen Rechtstexte (z.B. Auftragsverarbeitungsverträge, Joint-Controller-Vereinbarungen etc.). Darüber hinaus erstellen und überprüfen wir Datenschutzinformationen und unterstützen Sie bei der Durchführung von Datenschutzfolgenabschätzungen. Auch bei der rechtssicheren Gestaltung von KI-gestütztem Profiling und Werbescoring können Sie auf unsere Expertise zählen.

  • Angebot oder Nutzung von KI-Technologien

    Wenn Sie als Anbieter von KI-Technologien Leistungen erbringen oder als Unternehmen die Leistungen von KI-Anbietern nutzen möchten, ist die rechtssichere Gestaltung von Verträgen essenziell. Neben der klaren Definition des Leistungsumfangs stellen sich insbesondere Fragen zum Umfang der Nutzungsrechte bzw. Lizenzen und der Haftung. Wir entwerfen, prüfen oder verhandeln für Sie Verträge im Zusammenhang mit KI-Leistungen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

  • KI-Richtlinien im Unternehmen

    Setzt ein Unternehmen KI ein, um beispielsweise Content zu erstellen, haftet es für den KI-generierten Inhalt in vollem Umfang. Daher sollten frühzeitig Prozesse etabliert werden, die die Risiken des KI-Einsatzes adressieren und minimieren. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung solcher Prozesse und der Erstellung von KI-Richtlinien in Ihrem Unternehmen. Von ethischen Leitlinien bis hin zu konkreten Handlungsanweisungen – wir sorgen dafür, dass Ihre KI-Richtlinien rechtssicher und an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens angepasst sind.

  • Gestaltung von AGB & Nutzungsbedingungen

    Wer KI-basierte Produkte und Leistungen, z.B. als KI-Software-as-a-Service, im B2B oder B2C anbietet, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen in AGB bzw. Nutzungsbedingungen regeln. Wir unterstützen Sie dabei, klare und verständliche Bedingungen zu erstellen, die die rechtlichen Risiken für Ihr Unternehmen minimieren, das geltende AGB-Recht und Verbraucherrecht berücksichtigen und gleichzeitig Ihren Kunden faire Bedingungen für die Nutzung Ihrer Produkte und Leistungen bieten.

  • AI Act Compliance

    Mit dem Inkrafttreten des europäischen „AI Act“ (KI-Verordnung) werden weitere Compliance-Vorgaben und hohe Bußgelder bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben, z.B. bei fehlender Transparenz, relevant. Wir beraten Sie dabei, wie Sie die relevanten Bestimmungen mit vertretbarem Aufwand einhalten und gleichzeitig das Potenzial von KI voll ausschöpfen können.

  • Beratung zur Nutzung von Trainingsdaten

    Die Nutzung von Trainingsdaten für KI-Systeme kann komplexe Fragen zu Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht aufwerfen. Wir helfen Ihnen dabei, diese gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die richtige Balance zwischen effizientem Datenmanagement und rechtskonformer Praxis zu finden. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich sowohl nationales als auch internationales Recht.

  • Urheberrechtliche Fragen

    Wir beraten Entwickler und Unternehmen, die KI-Tools einsetzen, bei den komplexen Fragen des geistigen Eigentums. Unter welchen Voraussetzungen dürfen verfügbare Inhalte, Informationen oder Daten zum Training von KI-Tools genutzt werden? Wann sind KI-erzeugte Inhalte urheberrechtlich geschützt und wie kann man vertraglich nachhelfen? Wir unterstützen Sie dabei, diese Fragen zu klären und rechtssicher zu gestalten.

Ansprechperson
Marlene Schreiber
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Das Recht der Informationstechnologien kennen wir von Anfang an. Es prägt unsere tägliche Arbeit und beschäftigt unsere Rechtsanwälte und Teams kanzleiübergreifend mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dabei kennen wir nicht nur das Recht, sondern haben auch ein Verständnis für die Technologie.

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Bei dem Wort „Sprint“ denken wir nicht nur an Leichtathletik, sondern auch an Scrum. Egal ob agile Projektmethoden oder klassisches Vorgehen nach dem Wasserfall-Prinzip: Wir begleiten IT-Projekte von Beginn an bis zum Projektabschluss und notfalls auch darüber hinaus. Dabei kennen wir beide Seiten.

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