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Wie wir helfen
  • Personenbeförderungsrecht

    Wir beraten und vertreten Unternehmen im Personenbeförderungsrecht, insbesondere bei der Beantragung von Mietwagengenehmigungen, in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Genehmigungsversagungen sowie im Eilrechtsschutz zur Durchsetzung vorläufiger Genehmigungen oder zur Abwehr drohender Betriebsuntersagungen und Genehmigungswiderrufe. Auch bei behördlichen Kontrollen, Auflagen und regulatorischen Fragen stehen wir unseren Mandanten zur Seite.

    Durch die Vielzahl der von uns geführten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind wir mit der Genehmigungspraxis der Behörden, insbesondere des Berliner LABO, und den wiederkehrenden Streitfragen bestens vertraut. Wir kennen die typischen Einwände und verfügen über erprobte rechtliche Argumentationslinien und praktische Lösungsansätze.

  • Digitale Mobilitätsplattformen

    Digitale Vermittlungsplattformen sind aus dem Mobilitätsmarkt nicht mehr wegzudenken. Sie verbinden Fahrgäste mit Beförderungsunternehmen, eröffnen neue Geschäftsmodelle und verändern bestehende Marktstrukturen. Zugleich stellen sich komplexe Fragen an der Schnittstelle zwischen Personenbeförderungsrecht, Plattformregulierung und IT-Recht.

    Wir unterstützen Plattformbetreiber und Mobilitätsunternehmen bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Geschäftsmodelle, der Erstellung und Prüfung von Vermittlungsverträgen und Nutzungsbedingungen sowie bei regulatorischen Fragestellungen. Dazu gehören auch wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen, Fragen des Plattformzugangs und die rechtliche Einordnung neuer Vermittlungsmodelle.

  • Mobilitätsdaten und vernetzte Fahrzeuge

    Vernetzte Fahrzeuge und digitale Flottenmanagementsysteme erzeugen und verarbeiten große Mengen an Daten. Standortinformationen, Fahrzeugdiagnosen und Nutzungsdaten bieten neue wirtschaftliche Möglichkeiten, werfen aber zugleich Fragen des Datenschutzes, der Datennutzung und des Datenzugangs auf.

    Wir beraten zu den rechtlichen Anforderungen an die Verarbeitung und Nutzung von Mobilitäts- und Fahrzeugdaten. Dazu gehören insbesondere die DSGVO, der europäische Data Act, vertragliche Regelungen zum Datenaustausch sowie die rechtliche Ausgestaltung digitaler Flottenmanagement- und Telematiklösungen.

  • Neue Mobilitätskonzepte und autonome Systeme

    Autonomes Fahren, Carsharing, digitale Shuttle-Angebote und Mobility-as-a-Service-Plattformen eröffnen neue Möglichkeiten für die Personenbeförderung. Neue Technologien treffen dabei auf bestehende regulatorische Strukturen, die nicht immer auf innovative Geschäftsmodelle zugeschnitten sind.

    Wir begleiten Unternehmen bei der rechtlichen Einordnung und Entwicklung neuer Mobilitätskonzepte. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Regulierung und Zulassung, der Vertragsgestaltung sowie der rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Software und künstlicher Intelligenz.

  • Elektromobilität und digitale Ladeinfrastruktur

    Mit dem Ausbau der Elektromobilität entstehen neue Geschäftsmodelle rund um Ladeinfrastruktur, digitale Abrechnungssysteme und vernetzte Dienstleistungen.

    Wir unterstützen Unternehmen bei der rechtlichen Gestaltung von Ladeplattformen und digitalen Mobilitätsdiensten. Hierzu gehören insbesondere Betreiber- und Dienstleistungsverträge, die Einbindung von Zahlungsdiensten sowie Fragen des Datenschutzes und der IT-Regulierung.

Team