Sie fragen, wir antworten: So trifft der Data Act Ihr Unternehmen!
Ur-Berliner und HÄRTING (fast) seit der ersten Stunde, IT-Rechtler und Nachteule.
Deutsch, Englisch
1975 in Berlin geboren, verließ Martin Schirmbacher die Stadt erst für ein High-School-Year in Lansing, Michigan. Studium und Referendariat hat er in Berlin und London absolviert. Als Student im dritten Semester begann Schirmbacher bei HÄRTING Rechtsanwälte. Vor dem Referendariat hat er sich mit einer Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Erlangen promoviert. Seit 2005 ist Martin Rechtsanwalt und Partner bei HÄRTING. Seitdem hat er den IT- und Datenschutzbereich mit aufgebaut. Seit 2008 ist er auch Fachanwalt für IT-Recht und wurde hier 2020 und 2025 als Anwalt des Jahres im Best Lawyers Ranking ausgezeichnet. Weitere Auszeichnungen erhielt er für seine Expertise im Technologierecht und Datenschutzrecht, wo er durchgängig seit 2012 als Best Lawyer Germany gelistet ist.