Sie sind jung, erfolgreich und medial extrem bekannt. Gemeinsam mit den Stars und Sternchen aus Film, Fernsehen, bunter Presse und Sport, die man auch in den fortgeschrittenen Jahrgängen kennt, machen die YouTube- und Social-Media-Stars inzwischen einen wesentlichen Teil des Werbemarktes aus.
Dieser Beitrag beleuchtet die Kommunikation von Influencern unter dem Gesichtspunkt des Schleichwerbeverbots aus § 5a Abs. 6 UWG und nimmt dabei insbesondere die kürzlich ergangene erste gerichtliche Entscheidung des OLG Celle zum Thema Schleichwerbung in den sozialen Medien unter die Lupe.
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