DSA: Hafte ich nun auch für Inhalte von Dritten?
Teil III - Vorab die gute Nachricht: Im Wesentlichen wurden dabei die Regelungen der E-Commerce-RL übernommen, sodass es in den wichtigsten Fragen beim Alten bleibt. Dennoch ergeben sich einige Änderungen, die wir in diesem Beitrag erläutern. Hierzu ein Veranschaulichungsbeispiel, auf welches wir uns immer wieder beziehen werden: Unternehmer U betreibt einen Onlineshop, auf dem er neben seinen eigenen Produkten auch Drittunternehmen die Möglichkeit bietet, ihre eigenen Waren zu vertreiben.