Brandenburgisches OLG verschafft klare Sicht
„Kostenlos“ auch bei Krankenkassenübernahme?
Vom kleinen Online-Shop zur großen B2B-Plattform. Wir beraten schon lange E-Commerce-Unternehmen. Als Preferred Business Partner des Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) sind wir seit Jahren mit allen typischen Fragen der Branche bestens vertraut. Ob AGB, Gestaltung des Checkouts, Payment-Fragen oder Datenschutzthemen, wir helfen unseren Mandanten mit maßgeschneiderten Lösungen.
AGB für B2C-Online-Shops sind überbewertet. Der Spielraum, den das Gesetz lässt, ist überschaubar. Dennoch bleibt es natürlich wichtig, rechtskonforme AGB zu verwenden. Anders ist dies im B2B-Bereich. Hier gilt es – gesetzeskonform und in klarer Sprache – für den optimalen rechtlichen Rahmen zu sorgen.
Für kleine und größere Plattformen entwerfen wir Bedingungen für die Nutzung der Plattform. Neben typischen Inhalten (wie Umgang mit dem Account) gibt es jeweils spezifische Vorgaben, die sich aus der Art der Plattform und den darauf angebotenen Leistungen ergeben.
DSGVO und ePrivacy-Richtlinie haben zu einer massenhaften Einführung von Cookie-Bannern geführt. Für die Nutzer ein lästiger Klick, für die Website-Betreiber viel Aufwand. Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen.
Ein Standard-Produkt ist der Website-Check. Wir prüfen den gesamten Webauftritt der Mandanten auf Übereinstimmung mit geltendem Recht und schauen uns auch die Social-Media-Profile an. Arbeitsergebnis ist in der Regel ein PDF-Dokument, das den unmittelbaren Handlungsbedarf anhand von Screenshots kenntlich macht.
Mobile Apps sind im E-Commerce inzwischen eher Standard als Ausnahme. Wir beraten schon lange bei der rechtssicheren Ausgestaltung insbesondere von Shopping-Apps. Alle gesetzlichen Vorgaben auf kleinen Displays vernünftig umzusetzen, ist nicht nur eine technische Herausforderung. Zum Beratungsspektrum gehört auch die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen oder die Begleitung des Publishing-Prozesses im jeweiligen App-Store.
Immer häufiger werden aus Online-Shops Marktplätze. Viele Händler und Hersteller erkennen, dass es lukrativ sein kann, Wettbewerb auf der eigenen Plattform zuzulassen. Dies bringt eine Reihe von Rechtsproblemen mit sich. Wir beraten im Kartellrecht ebenso wie etwa den schwierigen Fragen, die sich aus gemischten Warenkörben ergeben.
Für unsere E-Commerce-Mandanten entwerfen und verhandeln wir Verträge mit Anbietern von Shopssystemen, Agenturen oder Tracking-Dienstleistern. Insbesondere bei agilen Projekten sorgen wir dafür, dass Interessen des Shopbetreibers gewahrt sind und der Anbieter zählbare Ergebnisse innerhalb fester Fristen und zeitlicher Beschränkungen liefern muss.
Nicht nur agile Projekte gehen bisweilen schief. Unser Litigation-Team hat jahrelange Erfahrung im Führen großer Prozesse, in denen es um gescheiterte Online-Projekte geht. Dabei verteten wir sowohl Lösungsanbieter als auch die Auftraggeber. Noch immer ist die eigentliche Kunst, dem Gericht den komplexen Sachverhalt so zu präsentieren, dass ein Verständnis für die Sachlage entsteht und der wahre Grund für das Scheitern des Projektes offenbar wird.