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Wie wir helfen
  • Erstellung von AGB

    AGB für B2C-Online-Shops sind überbewertet. Der Spielraum, den das Gesetz lässt, ist überschaubar. Dennoch bleibt es natürlich wichtig, rechtskonforme AGB zu verwenden. Anders ist dies im B2B-Bereich. Hier gilt es – gesetzeskonform und in klarer Sprache – für den optimalen rechtlichen Rahmen zu sorgen.

  • Gestaltung von Nutzungsbedingungen

    Für kleine und größere Plattformen entwerfen wir Bedingungen für die Nutzung der Plattform. Neben typischen Inhalten (wie Umgang mit dem Account) gibt es jeweils spezifische Vorgaben, die sich aus der Art der Plattform und den darauf angebotenen Leistungen ergeben.

  • Cookie-Banner und Datenschutzerklärungen

    DSGVO und ePrivacy-Richtlinie haben zu einer massenhaften Einführung von Cookie-Bannern geführt. Für die Nutzer ein lästiger Klick, für die Website-Betreiber viel Aufwand. Wir liefern maßgeschneiderte Lösungen.

  • Website-Audits

    Ein Standard-Produkt ist der Website-Check. Wir prüfen den gesamten Webauftritt der Mandanten auf Übereinstimmung mit geltendem Recht und schauen uns auch die Social-Media-Profile an. Arbeitsergebnis ist in der Regel ein PDF-Dokument, das den unmittelbaren Handlungsbedarf anhand von Screenshots kenntlich macht.

  • Unterstützung bei der App-Entwicklung

    Mobile Apps sind im E-Commerce inzwischen eher Standard als Ausnahme. Wir beraten schon lange bei der rechtssicheren Ausgestaltung insbesondere von Shopping-Apps. Alle gesetzlichen Vorgaben auf kleinen Displays vernünftig umzusetzen, ist nicht nur eine technische Herausforderung. Zum Beratungsspektrum gehört auch die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen oder die Begleitung des Publishing-Prozesses im jeweiligen App-Store.

  • Begleitung von Plattformen

    Immer häufiger werden aus Online-Shops Marktplätze. Viele Händler und Hersteller erkennen, dass es lukrativ sein kann, Wettbewerb auf der eigenen Plattform zuzulassen. Dies bringt eine Reihe von Rechtsproblemen mit sich. Wir beraten im Kartellrecht ebenso wie etwa den schwierigen Fragen, die sich aus gemischten Warenkörben ergeben.

  • Verträge mit Dienstleistern

    Für unsere E-Commerce-Mandanten entwerfen und verhandeln wir Verträge mit Anbietern von Shopssystemen, Agenturen oder Tracking-Dienstleistern. Insbesondere bei agilen Projekten sorgen wir dafür, dass Interessen des Shopbetreibers gewahrt sind und der Anbieter zählbare Ergebnisse innerhalb fester Fristen und zeitlicher Beschränkungen liefern muss.

  • Vertretung vor Gericht und in Schiedsverfahren

    Nicht nur agile Projekte gehen bisweilen schief. Unser Litigation-Team hat jahrelange Erfahrung im Führen großer Prozesse, in denen es um gescheiterte Online-Projekte geht. Dabei verteten wir sowohl Lösungsanbieter als auch die Auftraggeber. Noch immer ist die eigentliche Kunst, dem Gericht den komplexen Sachverhalt so zu präsentieren, dass ein Verständnis für die Sachlage entsteht und der wahre Grund für das Scheitern des Projektes offenbar wird.

Ansprechperson
Marlene Schreiber
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Das Recht der digitalen Werbung beschäftigt uns schon lange. Ging es in den Anfängen vor allem um das Double-Opt-in und die Markenverwendung als Keyword für Suchanfragen oder gar in Metatags, dreht sich inzwischen vieles um den Datenschutz. Wir beraten Agenturen, deren Kunden, wir helfen Tool-Anbietern bei Datenschutzfragen und Unternehmen bei Marketing-Maßnahmen.

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Das Recht der Informationstechnologien kennen wir von Anfang an. Es prägt unsere tägliche Arbeit und beschäftigt unsere Rechtsanwälte und Teams kanzleiübergreifend mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Dabei kennen wir nicht nur das Recht, sondern haben auch ein Verständnis für die Technologie.

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