Follow the Rechtsstaat Folge 68
In Folge 68 ist die Fachanwältin für Verkehrsrecht Sölen Izmirli aus Hamburg zu Gast.
In Folge 68 ist die Fachanwältin für Verkehrsrecht Sölen Izmirli aus Hamburg zu Gast.
Frankreich hat das Loi de vigilance, Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die EU sollte in dieser Woche eine Lieferkettenrichtlinie bekommen. Mangels Mehrheit im Ministerrat liegt die Abstimmung nun aber zunächst auf Eis.
Niko Härting ist in Folge 66 mit dem Staatsrechtlehrer Prof. Schwarz im Gespräch.
Nein. Nichtsdestotrotz aus Sicht der Arbeitgeber, Ärzte, Unternehmen & Co. vorerst eine wichtige Entscheidung im Vorgehen gegen unliebsame anonyme Bewertungen. Vorerst, weil es sich zum einen lediglich um eine Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren handelt und sich hier nun noch das Hauptsacheverfahren anschließen wird, das vielleicht erst beim BGH endet.
Was müssen Plattform zum Schutz des Urheberrechts alles beachten und welche Maßnahmen müssen sie dazu ergreifen? Das LG München I urteilte, dass Urheberinnen und Urheber jedenfalls nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen. Schadensersatz kann es dann noch oben drauf geben.
In Folge 65 ist Kristina Schröter zu Gast.
Mit Urteil vom 05.12.2023 hat das OLG Dresden sich der Rechtsprechung des OLG Köln unter Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils angeschlossen und entschieden, dass ein DNS-Resolver-Dienst nicht aus §§ 97 Abs. 1, 15, 19a UrhG für eine öffentliche Wiedergabe als Täter haftet. Es fehle an einer zentralen Rolle.
In Folge 62 ist Timo Peters zu Gast, Rechtsreferendar und Vorstand des Afro-Deutsche Jurist:innen e.V.
Mit Urteil vom 29.11.2023 hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Facebook-Beitrag eines Autors als unzulässige Schmähkritik eingeordnet und diesen zur Unterlassung verurteilt. Die ebenfalls beantragte Geldentschädigung verneinte das OLG hingegen (OLG Stuttgart, Urt. v. 29.11.2023 – 4 U 58/23).
Mit seinem Angebot eines Content Delivery Networks (CDN) nimmt CloudFlare eine „zentrale Rolle“ bei der öffentlichen Widergabe eines urheberrechtlich geschütztes Werkes ein und haftet im vorsätzlichen Verletzungsfall damit als Täter der Urheberrechtsverletzung, entschied das OLG Köln. Für den DNS-Resolver Dienst von CloudFlare verneinte das OLG Köln hingegen die Haftung.
In Folge 55 besprechen Niko Härting und Stefan Brink gleich 3 ganz unterschiedliche Themen.
Oliver Pocher zur Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung von Filmsequenzen, die Boris Becker zeigen, wegen einer Verletzung des Rechts am eigenen Bildnis nach § 22 KUG verurteilt.