Rechtsanwalt Jan Mönikes ist neu bei HÄRTING und bringt viel Erfahrung und Expertise mit. Über seinen Schwerpunkt der Beratung von Unternehmen bei der Kommunikation in Krisensituationen sprechen wir in Episode 54.
Wenn die Krise zuschlägt, wird Jan Mönikes zur rettenden Hand. Härting begrüßt einen neuen Experten, der weiß, wie man sich bei der Kommunikation in Krisensituationen verhalten muss.
In Episode 54 sprechen wir mit Rechtsanwalt und Härting-Neuzugang Jan Mönikes, unserem neuen Experten für Unternehmenskommunikation in Krisensituationen. Zunächst klären wir, was Krisenkommunikation überhaupt ist und wie das Recht dabei unterstützen kann. Wir diskutieren verschiedene rechtliche Möglichkeiten, einschließlich Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüchen, und warum letztere den betroffenen Organisationen oft nicht wirklich helfen. Außerdem beleuchten wir die Rolle der DSGVO in äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Darüber hinaus geht es um vorbereitende Maßnahmen wie Kommunikationsstrategien, Krisenpläne, Schulungen und Monitoring. Jans eigentliche Spezialität liegt jedoch in der rechtlichen Unterstützung bei unvorhersehbaren Krisenfällen: Wie kann er hier helfen und worauf kommt es dabei an? Wir sprechen über Reaktionsmöglichkeiten und typische Fehler in der Krisenkommunikation. Ist Schweigen manchmal die bessere Strategie?
Zum Schluss betrachten wir den Wandel des Presserechts in Zeiten von Social Media: User Generated Content bedeutet auch User Generated Problems. Wir geben einige Tipps für eine gute Vorbereitung – zum Beispiel bei der Auswahl der Berater für den Krisenfall.
Im Rahmen der Schreibtischfrage erzählt:
– Marlene von einer Marktplatzmandantin. Es geht nicht nur um den Digital Servces Act, sondern auch die Verwendung der Daten durch die verschiedenen an dem Marktlatz beteiligten Stakeholder.
– Jan von einem schwierigen Schriftsatz in einem Berufungsverfahren, in dem es um einen erbitterten Streit unter Journalisten geht.
– Martin über die datenschutzrechtlichen Themen, die sich stellen, wenn SaaS-Software über Reseller an (gewerbliche) Kunden vertrieben wird. Wer sollte hier die Auftragsverarbeitungsverträge schließen, wenn der Reseller keinen Zugriff auf die Daten bekommt? Es gibt verschiedenen Lösungsvarianten, die kurz erörtert werden.
Weitere Links
Interview
Wir sprechen mit Jan Mönikes, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Of-Counsel bei HÄRTING Rechtsanwälte.
Jan lehrt:
– Medienrecht an der Quadriga Hochschule Berlin
Jan ist Justiziar beim:
- Bundesverband der Kommunikatoren
- Bundesverband der Personalmanager
- Bundesverband der Vertriebsmanager
- Bundesverband dt. Inkassounternehmen
- CSSA – Cyber Security Sharing & Analytics
Außerdem fungiert Jan als externer Datenschutzbeauftragter bei vielen größeren meist öffentlichen Unternehmen.
Jan ist auch Geschäftsführer beim Schiffshebewerk Niederfinow.
Unser nun deutlich verstärktes Beratungsansgebot im Kommunikations- und Medienrecht.
News
Eure Co-Hosts von Folge 54: Marlene und Martin
Weiterführend
Webinar von Marlene Schreiber und Martin Schirmbacher „DSA in der Praxis von Online-Händlern“
Beitrag von Marlene, Marcus und Martin „Navigationshilfe durch den EU-Dschungel: Neue Rechtsakte für Digital und Data„