Armani gegen Nachahmer: Wie bekannte, aber minimalistische Marken geschützt werden
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am 27. November 2024 (T 509/23) einem Widerspruch der Giorgio Armani SpA gegen die Eintragung eines Bildzeichens, das aus horizontalen Linien bestand, stattgegeben.