In Folge 59 von IP goes HÄRTING|fm widmet sich Robert spannenden Urheberrechtsfragen rund um Fotografien. Ob Drohnenaufnahmen von Kunstwerken, Schnappschüsse von Sportwagen oder Bilder von Innenräumen mit Fototapeten – aktuelle BGH-Entscheidungen werfen neue Fragen auf.
In Folge 59 ist der Kollege Robert Golz zu Gast: Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bei HÄRTING Rechtsanwälte. Robert ist Autor des Buchs: „Fotos rechtssicher nutzen im Internet“ und dementsprechend perfekter Gesprächspartner für das Thema von Folge 5 unser IP goes HÄRTING|fm-Staffel. Es geht um den Urheberschutz im Zusammenhang mit Fotografien. Robert hat drei aktuelle Fälle mitgebracht:
– BGH zu Fotos mit Drohnen und Panoramafreiheit: Darf man ein Foto eines urheberrechtlich geschützten Kunstwerks mit einer Drohne aus der Luft aufnehmen, ohne den Berechtigten zu fragen?
– BGH zur Fototapete: Darf man Fotos eines Raumes veröffentlichen, an dessen Wand sich eine Fototapete findet oder muss man den Fotografen dafür gesondert fragen?
– BGH zur Nutzung des Fotos eines Sportwagens: Welchen Schadensersatz kann ein Fotograf verlangen, wenn sein Bild eher ein Schnappschuss ist und von einem Dritten kopiert und in der Werbung verwendet wird?
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Interview
Gast in Folge 58 ist Robert Golz, Medienrechtler, Urheberrechtler und seit vielen Jahren Partner bei HÄRTING Rechtsanwälte. Im Gespräch mit Martin Schirmbacher geht es vor allem um die Schranken des Urheberrechts. Im Falle der Drohnenfotografie geht es um die Panoramafreiheit. Bei der Fototapete wird eine einfache Einwilligung aus dem Hut gezaubert. Und im Falle des Sportwagenfotos geht es um die Höhe der Entschädigung.
Die drei besprochenen Urteile
– BGH zu Drohnenfotos (Urteil vom 23.10.2024, Az. I ZR 67/23 – Über alle Berge)
– BGH zur Fototapete (Urteil vom 11.9.2024, Az. I ZR 139/23 – Fototapete)
– BGH zum Sportwagenfoto (Urteil vom 13.9.2018, Az. I ZR 187/17 – Sportwagenfoto)
Buch zum Fotorecht
Golz/Slowioczek-Mannsfeld: „Fotos rechtssicher nutzen im Internet“, mitp Business, 1. Aufl. 2018
Aktuelle Beiträge zum Urheberrecht
– Keine Panoramafreiheit für Drohnenaufnahmen von Kunstwerken von Robert
– Update Action Replay: Keine Urheberrechtsverletzung durch Gaming-Zusatzprodukt von Lars
– LG Hamburg entscheidet ersten KI-Copyright Fall von Fabian und Jana
– Tapetenwechsel vor dem BGH von Robert und Paul
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