Warum die Zulassungspflicht für Fernlehrgänge verfassungswidrig ist
Sie bieten Online-Lehrgänge oder Online-Coachings an? Das Zulassungserfordernis des § 12 FernUSG regelt, dass jeder Fernlehrgang vorab von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden muss. Diese Zulassung ist teuer und äußerst aufwendig. Besteht keine Zulassung, ist der Fernunterrichtsvertrag nichtig und die Kursteilnehmer können die Gebühren zurückverlangen. Prof. Niko Härting hat sich die Frage der Sinnhaftigkeit dieses Eingriffs in die Berufs- und Gewerbefreiheit in Art. 12 GG gestellt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zulassungspflicht unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist. In dem Webinar wird er vertieft in diese verfassungsrechtlichen Erwägungen einführen.